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Buchhaltung für Reinigungsfirmen Schweiz — der praktische Guide

Buchhaltung für Reinigungsfirmen Schweiz — der praktische Guide

Eine Reinigungsfirma in der Schweiz gründen und Buchhaltung richtig führen. Von Lohnbuchhaltung bis MWST — alles was du wissen musst.

Pfeffersack Team
2. April 2026
10 min read
ReinigungGebäudereinigungBuchhaltungSchweizKMU
  • Rechtsform: Einzelfirma oder GmbH?
  • GAV Reinigung: Was du als Arbeitgeber wissen musst
  • Die wichtigsten Punkte des GAV Reinigung
  • Lohnbuchhaltung: AHV, ALV, UVG, BVG und FAK korrekt abrechnen
  • Sozialversicherungsbeiträge 2026 (Überblick)
  • Stundenlohn-Abrechnung: So rechnest du richtig
  • MWST: Ab CHF 100'000 Umsatz wird es Pflicht
  • Rechenbeispiel
  • MWST-Abrechnung in der Praxis
  • Typische Ausgaben einer Reinigungsfirma
  • Reinigungsmaterial und Verbrauchsgüter
  • Maschinen und Geräte (Abschreibung)
  • Fahrzeug und Fahrten
  • Versicherungen
  • Weitere Geschäftsausgaben
  • Fahrtkosten zwischen Einsatzorten
  • Zwei Varianten
  • Offerten und Rechnungen: Pauschal oder nach Stunden?
  • Pauschalpreise
  • Stundenansatz
  • QR-Rechnungen erstellen
  • Pfeffersack: Buchhaltung für deine Reinigungsfirma
  • Checkliste: Buchhaltung Reinigungsfirma
  • Fazit

Die Reinigungsbranche in der Schweiz wächst stetig. Gebäudereinigung, Büroreinigung, Umzugsreinigung, Praxisreinigung — der Bedarf ist riesig, die Einstiegshürden sind tief. Doch wer eine Reinigungsfirma betreibt, steht buchhalterisch vor ganz eigenen Herausforderungen: Viele Mitarbeitende auf Stundenlohn, ein branchenspezifischer Gesamtarbeitsvertrag (GAV), Fahrtkosten zwischen Einsatzorten und Reinigungsmaterial, das laufend eingekauft werden muss.

In diesem Guide erfährst du, wie du die Buchhaltung deiner Reinigungsfirma von Anfang an sauber aufstellst — von der Rechtsformwahl über die Lohnbuchhaltung bis zur MWST-Abrechnung.

Rechtsform: Einzelfirma oder GmbH?

Die meisten Reinigungsfirmen starten als Einzelfirma. Das ist die günstigste und schnellste Variante: kein Mindestkapital, keine Notarkosten, sofort loslegen. Alles zur Gründung findest du in unserem Guide zur Einzelfirma.

Sobald du aber Mitarbeitende einstellst — und das passiert in der Reinigungsbranche schnell — lohnt sich ein genauer Blick auf die GmbH:

Kriterium Einzelfirma GmbH
Gründungskosten CHF 0–300 CHF 3'000–5'000
Haftung Unbeschränkt (Privatvermögen) Auf Stammkapital beschränkt
Lohn an dich selbst Privatennahme Pflicht: Lohn + Sozialversicherungen
Buchhaltung Einfach (unter CHF 500k Umsatz) Doppelte Buchhaltung
HR-Eintrag Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht

Praxis-Tipp: Reinigungsfirmen mit 3–4 Mitarbeitenden erreichen CHF 100'000 Umsatz schnell. Sobald du Angestellte hast und Haftungsrisiken steigen (Schäden beim Kunden, Unfälle), bietet die GmbH echten Schutz. Die Handelsregisterpflicht greift ab CHF 100'000 Jahresumsatz — auch als Einzelfirma.

GAV Reinigung: Was du als Arbeitgeber wissen musst

Die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz hat einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Das bedeutet: Die Bestimmungen gelten für alle Betriebe — egal ob du dem Verband angehörst oder nicht. Wenn du Mitarbeitende anstellst, musst du dich daran halten.

Die wichtigsten Punkte des GAV Reinigung

Mindestlöhne (Stand 2026):

Kategorie Brutto-Stundenlohn (ab 2. Dienstjahr)
Unterhaltsreinigung (ungelernt) ab ca. CHF 19.50
Unterhaltsreinigung (mit EFZ/EBA) ab ca. CHF 21.50
Spezialreinigung ab ca. CHF 22.50
Vorarbeiter:in ab ca. CHF 24.00

Hinweis: Prüfe die aktuellen Mindestlöhne auf der Website des GAV Reinigung oder bei deinem Arbeitgeberverband — die Sätze werden regelmässig angepasst.

Weitere GAV-Bestimmungen:

  • 13. Monatslohn: Pflicht, wird anteilig berechnet (auch bei Teilzeit und Stundenlöhnen)
  • Ferienanspruch: Mindestens 4 Wochen (5 Wochen ab 50 Jahren), Ferienzuschlag bei Stundenlohn: 8.33% (4 Wochen) bzw. 10.64% (5 Wochen)
  • Nacht- und Sonntagszuschläge: Nachtarbeit (23:00–06:00) +25%, Sonntagsarbeit +50%
  • Arbeitskleidung: Arbeitgeber stellt Arbeitskleidung und Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung
  • Probezeit: Maximal 3 Monate
  • Krankentaggeld: Pflicht — 80% des Lohns während 720 Tagen innert 900 Tagen

Wichtig: Verstösse gegen den GAV können empfindliche Konventionalstrafen nach sich ziehen. Nimm die Mindestlöhne und Zuschläge ernst — die paritätische Kommission kontrolliert stichprobenartig.

Lohnbuchhaltung: AHV, ALV, UVG, BVG und FAK korrekt abrechnen

In der Reinigungsbranche arbeiten die meisten Mitarbeitenden auf Stundenbasis. Das macht die Lohnbuchhaltung etwas aufwändiger als bei Fixlöhnen, weil Stunden jeden Monat variieren. Trotzdem ist es machbar — mit dem richtigen System.

Sozialversicherungsbeiträge 2026 (Überblick)

Abzug Arbeitnehmer Arbeitgeber Total
AHV/IV/EO 5.3% 5.3% 10.6%
ALV 1.1% 1.1% 2.2%
UVG (NBU) ca. 1–2% 0% (NBU) ca. 1–2%
UVG (BU) 0% ca. 0.5–3% ca. 0.5–3%
BVG (2. Säule) ca. 3–7% ca. 3–7% ca. 6–14%
FAK 0% ca. 1–3% ca. 1–3%
Krankentaggeld ca. 0.5% ca. 0.5% ca. 1%

Stundenlohn-Abrechnung: So rechnest du richtig

Bei Stundenlöhnen musst du Ferienzuschlag und 13. Monatslohn entweder monatlich auszahlen oder separat ausweisen. Die gängige Praxis in der Reinigungsbranche:

Variante 1 — Alles inklusive (häufig):

Basis-Stundenlohn:                CHF 19.50
+ Ferienzuschlag 8.33%:           CHF  1.62
+ 13. Monatslohn 8.33%:           CHF  1.62
= Brutto-Stundenlohn all-in:      CHF 22.74

Variante 2 — Separate Auszahlung (sauberer): Basis-Stundenlohn CHF 19.50 monatlich abrechnen, Ferienentgelt bei Bezug, 13. Monatslohn im Dezember oder anteilig.

Wichtig: Egal welche Variante — auf dem Lohnausweis und in der Abrechnung muss klar ersichtlich sein, wie sich der Lohn zusammensetzt. Sozialversicherungsbeiträge werden auf den gesamten Bruttolohn (inkl. Zuschläge) berechnet.

Mehr zur Lohnbuchhaltung: Lohnbuchhaltung GmbH Schweiz selber machen

MWST: Ab CHF 100'000 Umsatz wird es Pflicht

Reinigungsleistungen unterliegen dem Normalsatz von 8.1%. Die MWST-Pflicht greift ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000. Für eine Reinigungsfirma mit zwei bis drei Mitarbeitenden ist diese Schwelle schnell erreicht — oft schon im ersten Jahr.

Rechenbeispiel

3 Mitarbeitende × 30 Stunden/Woche × 48 Wochen × CHF 35 Stundenansatz
= CHF 151'200 Jahresumsatz → MWST-pflichtig

Sobald absehbar ist, dass du die CHF 100'000 erreichst, musst du dich proaktiv bei der ESTV anmelden. Rückwirkende Anmeldungen und Nachzahlungen sind unangenehm.

MWST-Abrechnung in der Praxis

Als Reinigungsfirma hast du zwei Optionen:

Effektive Methode: Du rechnest die tatsächlich eingenommene MWST ab und ziehst die Vorsteuer auf deinen Einkäufen ab (Reinigungsmaterial, Maschinen, Fahrzeugkosten, Software, etc.).

Saldosteuersatz-Methode: Du zahlst einen pauschalen Satz auf deinen Umsatz und musst keine Vorsteuer einzeln nachweisen. Für Reinigungsfirmen liegt der Saldosteuersatz bei 5.9%. Das ist administrativ einfacher, aber du verlierst den Vorsteuerabzug auf grossen Anschaffungen.

Wann lohnt sich welche Methode?

Situation Empfehlung
Wenig Materialeinkäufe, hauptsächlich Arbeit Saldosteuersatz (einfacher)
Grosse Maschineninvestitionen geplant Effektive Methode (Vorsteuerabzug)
Fahrzeugkauf/-leasing Effektive Methode (Vorsteuerabzug)
Möglichst wenig Administration Saldosteuersatz

Alles zur MWST-Abrechnung: MWST-Abrechnung Schweiz — Anleitung 2026

Typische Ausgaben einer Reinigungsfirma

Eine saubere Erfassung aller Geschäftsausgaben senkt deinen steuerbaren Gewinn — und damit deine Steuerlast. Hier die häufigsten Ausgabeposten in der Reinigungsbranche:

Reinigungsmaterial und Verbrauchsgüter

  • Reinigungsmittel (Allzweckreiniger, Sanitärreiniger, Glasreiniger, Entkalker)
  • Putzlappen, Mikrofasertücher, Schwämme
  • Müllsäcke, Handschuhe, Schürzen
  • Desinfektionsmittel
  • WC-Papier und Seife (für Kunden-Nachfüllung)

Tipp: Kaufe in Grossgebinden bei Fachhändlern — das spart 30–50% gegenüber Detailhandelspreisen. Jeden Beleg sofort fotografieren und digital ablegen.

Maschinen und Geräte (Abschreibung)

  • Staubsauger (Gewerbemodelle)
  • Scheuersaugmaschinen
  • Dampfreiniger
  • Hochdruckreiniger
  • Fenstersauger

Grössere Anschaffungen über CHF 1'000 werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (in der Regel 5 Jahre für Reinigungsmaschinen, 20% degressiv). Das heisst: Du setzt nicht den ganzen Betrag im Kaufjahr ab, sondern verteilst ihn.

Fahrzeug und Fahrten

  • Fahrzeugleasing oder -kauf
  • Treibstoff
  • Versicherung und Steuern
  • Service und Reparaturen
  • Oder: Kilometerentschädigung (CHF 0.70/km)

Versicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung (Pflicht bei Kundeneinsätzen)
  • UVG Berufsunfall
  • UVG Nichtberufsunfall
  • Krankentaggeldversicherung (GAV-Pflicht)
  • Geschäftsfahrzeug-Versicherung

Weitere Geschäftsausgaben

  • Arbeitskleidung und Schutzausrüstung
  • Büromaterial, Telefon, Internet
  • Software (Buchhaltung, Einsatzplanung)
  • Weiterbildung
  • Werbung und Flyer

Vollständige Liste: Geschäftsausgaben absetzen — was ist absetzbar?

Fahrtkosten zwischen Einsatzorten

Reinigungsfirmen haben ein spezielles Kostenmuster: Deine Mitarbeitenden (und du selbst) fahren täglich von Einsatzort zu Einsatzort. Diese Fahrten sind vollständig geschäftlich und damit absetzbar.

Zwei Varianten

Geschäftsfahrzeug: Du setzt alle Fahrzeugkosten ab (Leasing, Treibstoff, Versicherung, Reparaturen). Dafür musst du ein Fahrtenbuch führen und den allfälligen Privatanteil (0.9% des Kaufpreises pro Monat, mind. CHF 150) als Einkommen deklarieren.

Privatauto mit Kilometerentschädigung: Du zahlst dir oder deinen Mitarbeitenden CHF 0.70 pro Kilometer (ESTV-Ansatz). Kein Fahrtenbuch nötig, aber du brauchst eine Aufstellung der gefahrenen Kilometer pro Einsatz.

Methode Vorteile Nachteile
Geschäftsfahrzeug Alle Kosten absetzbar, professionell Fahrtenbuch nötig, Privatanteil
Kilometerentschädigung Einfach, kein Fahrtenbuch Weniger absetzbar bei vielen km

Tipp: Für Mitarbeitende, die mit dem eigenen Auto zum Einsatzort fahren, ist die Kilometerentschädigung die einfachste Lösung. Halte Datum, Start/Ziel und Kilometer pro Fahrt fest.

Offerten und Rechnungen: Pauschal oder nach Stunden?

In der Reinigungsbranche gibt es zwei gängige Abrechnungsmodelle — und die Wahl hat direkte Auswirkungen auf deine Buchhaltung.

Pauschalpreise

Feste Preise pro Reinigung oder pro Monat. Üblich bei:

  • Regelmässiger Büroreinigung (z.B. CHF 450/Monat für 2× wöchentlich)
  • Treppenhausreinigung (z.B. CHF 120/Monat)
  • Umzugsreinigung (z.B. CHF 350 für 3.5-Zimmer-Wohnung)

Vorteil: Planbare Einnahmen, einfache Rechnungsstellung. Nachteil: Wenn ein Einsatz länger dauert als kalkuliert, sinkt dein Stundenverdienst.

Stundenansatz

Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden. Üblich bei:

  • Sonderreinigungen
  • Baureinigungen
  • Einmalige Grossaufträge

Vorteil: Du wirst für jede geleistete Stunde bezahlt. Nachteil: Kunde weiss vorher nicht genau, was es kostet — kann zu Diskussionen führen.

QR-Rechnungen erstellen

Egal welches Modell du nutzt — deine Rechnungen sollten professionell sein und einen Schweizer QR-Zahlungsteil enthalten. Das beschleunigt die Zahlung erheblich. Die Pflichtangaben auf jeder Rechnung:

  • Dein Firmenname und Adresse
  • Kundenname und Adresse
  • Rechnungsnummer und Datum
  • Beschreibung der Leistung (Ort, Datum, Umfang)
  • Betrag inkl. oder exkl. MWST (je nach Status)
  • QR-Zahlungsteil mit deiner IBAN

Mehr dazu: Offerte erstellen — Anleitung

Pfeffersack: Buchhaltung für deine Reinigungsfirma

Die Buchhaltung einer Reinigungsfirma ist kein Hexenwerk — aber sie verlangt Regelmässigkeit. Materialbelege, Lohnabrechnungen, Fahrtkosten, MWST: Wer das alles monatlich sauber erfasst, hat am Jahresende null Stress. Wer aufschiebt, sitzt im Januar vor einem Stapel Quittungen.

Was Pfeffersack dir bietet:

  • QR-Rechnungen in 2 Minuten — professionelle Rechnungen an deine Kunden, mit Schweizer QR-Code
  • Lohnbuchhaltung — Löhne korrekt abrechnen, inkl. Sozialversicherungen und Lohnausweis
  • MWST-Abrechnung — automatische Berechnung, fertig für die ESTV
  • Belege digital erfassen — Beleg fotografieren, OCR liest Betrag und Lieferant, in Sekunden verbucht
  • Ausgabenübersicht — jederzeit wissen, wie viel du für Material, Fahrzeuge und Personal ausgibst
  • Ab CHF 7/Monat — ein Bruchteil dessen, was ein Treuhänder kostet

Checkliste: Buchhaltung Reinigungsfirma

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ CHECKLISTE BUCHHALTUNG REINIGUNGSFIRMA 2026                     │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ GRÜNDUNG & ANMELDUNG                                            │
│ □ Rechtsform gewählt (Einzelfirma oder GmbH)                    │
│ □ AHV-Anmeldung als Selbständige:r (innert 90 Tagen)           │
│ □ Handelsregistereintrag (ab CHF 100k Umsatz Pflicht)           │
│ □ Geschäftskonto eröffnet (getrennt vom Privatkonto!)           │
│ □ Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen                 │
│                                                                 │
│ PERSONAL & LÖHNE                                                │
│ □ GAV Reinigung studiert (Mindestlöhne, Zuschläge, 13.)        │
│ □ UVG (BU + NBU) bei Versicherer angemeldet                    │
│ □ Krankentaggeldversicherung abgeschlossen (GAV-Pflicht)        │
│ □ BVG-Anschluss (ab 1 Mitarbeitenden)                           │
│ □ FAK-Anmeldung bei der Ausgleichskasse                         │
│ □ Lohnabrechnungen monatlich erstellen                          │
│                                                                 │
│ MWST                                                            │
│ □ Umsatz prüfen — ab CHF 100k MWST-Anmeldung bei ESTV          │
│ □ Methode wählen (effektiv oder Saldosteuersatz 5.9%)           │
│ □ MWST quartalsweise abrechnen                                  │
│                                                                 │
│ LAUFENDE BUCHHALTUNG                                            │
│ □ Buchhaltungssoftware eingerichtet (z.B. Pfeffersack)          │
│ □ Materialbelege sofort erfassen (Foto + OCR)                   │
│ □ Fahrtkosten dokumentieren (Fahrtenbuch oder km-Aufstellung)   │
│ □ Rechnungen zeitnah stellen (QR-Rechnung!)                     │
│ □ Offene Rechnungen wöchentlich prüfen                          │
│ □ 25–30% für Steuern und AHV zurücklegen                        │
│                                                                 │
│ JAHRESENDE                                                      │
│ □ Lohnausweise erstellen und versenden (bis 31. Januar)         │
│ □ Jahresabschluss erstellen                                     │
│ □ Steuererklärung einreichen                                    │
│ □ AHV-Abrechnung prüfen                                         │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Fazit

Eine Reinigungsfirma zu führen bedeutet: viele kleine Transaktionen, laufende Lohnabrechnungen und Material, das ständig nachgekauft werden muss. Das klingt nach viel — ist aber mit dem richtigen System gut zu bewältigen.

Die wichtigsten Punkte nochmal:

  • GAV Reinigung beachten — Mindestlöhne, 13. Monatslohn und Zuschläge sind Pflicht
  • Lohnbuchhaltung sauber führen — AHV, ALV, UVG, BVG korrekt abrechnen
  • MWST ab CHF 100'000 — Reinigungsfirmen erreichen die Schwelle schnell
  • Fahrtkosten dokumentieren — entweder Fahrtenbuch oder Kilometerentschädigung
  • Belege sofort erfassen — jeder Einkauf bei Jumbo, Landi oder dem Fachhändler gehört in die Buchhaltung
  • QR-Rechnungen nutzen — professionell und schneller bezahlt

Mit Pfeffersack hast du Lohnbuchhaltung, QR-Rechnungen, MWST und Belegerfassung an einem Ort — für CHF 7 pro Monat. Damit bleibt dir mehr Zeit für das, was zählt: zufriedene Kunden und ein wachsendes Geschäft.

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