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Excel

Mahnung & Zahlungserinnerung Vorlage Schweiz

Kostenlose Excel-Vorlage mit Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung und letzter Mahnung. Verzugstage und Verzugszins nach OR Art. 104 werden mitberechnet.

Was ist enthalten?

Vier fertige Schreiben: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung
Angaben nur einmal erfassen – alle vier Schreiben übernehmen sie
Verzugstage und Verzugszins werden berechnet (5 % pro Jahr nach OR Art. 104, Tagesbasis 360 oder 365)
Neues Zahlungsdatum aus Datum des Schreibens und Frist
Felder für Mahngebühren, mit Hinweis, wann sie zulässig sind
Letzte Mahnung mit Ankündigung der Betreibung
Merkblatt mit den rechtlichen Grundlagen (Verzug, Zins, Gebühren, Betreibung)
Druckfertig auf A4, als PDF speicherbar

Wer eine überfällige Rechnung nachfasst, braucht drei Dinge: den richtigen Ton je Stufe, einen korrekt berechneten Verzugszins und eine klare neue Frist. Diese Vorlage enthält alle vier üblichen Schreiben, von der freundlichen Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung mit Ankündigung der Betreibung. Du erfasst die Angaben einmal, Verzugstage und Verzugszins rechnet die Vorlage selbst: 5 % pro Jahr nach OR Art. 104, als einfacher Zins. Mahngebühren sind vorbereitet, bleiben aber auf null, bis du sie einträgst – verlangen darfst du sie nur, wenn sie vereinbart sind. Ein Merkblatt fasst zusammen, ab wann der Kunde im Verzug ist und wie die Betreibung beginnt. In Pfeffersack siehst du überfällige Rechnungen in der Rechnungsübersicht; in der doppelten Buchhaltung (GmbH) erstellst du die Mahnstufen mit Verzugszins direkt aus der offenen Rechnung und löst sie selbst aus.

So verwendest du die Vorlage

1

Lade die Excel-Vorlage herunter und öffne sie in Excel, Numbers oder Google Sheets.

2

Trage im Blatt «Angaben» deine Firmendaten, deine IBAN und die Adresse deines Kunden ein.

3

Erfasse Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Fälligkeit und den offenen Betrag.

4

Prüfe das Feld «Verzug seit»: Stand auf der Rechnung ein festes Zahlungsdatum, läuft der Verzug ab dem Tag danach, sonst ab deiner ersten Mahnung.

5

Trage Mahngebühren nur ein, wenn du sie mit dem Kunden vereinbart hast.

6

Öffne das Blatt der passenden Stufe, prüfe den Text und passe ihn bei Bedarf an.

7

Speichere das Schreiben als PDF und schicke die letzte Mahnung mit Versandnachweis.

Einschränkungen dieser Vorlage

Excel-Vorlagen sind ein guter Einstieg, haben aber natürliche Grenzen.

−Kein QR-Zahlteil – für einen Einzahlungsschein erstellst du die QR-Rechnung separat
−Keine Übersicht über alle offenen Rechnungen – jede Mahnung füllst du einzeln aus
−Kein Versand und kein Protokoll, wann du wen gemahnt hast
−Kein Abgleich mit Zahlungseingängen auf deinem Bankkonto
−Teilzahlungen berücksichtigst du selbst, indem du den offenen Betrag anpasst

Mit Pfeffersack fallen viele dieser Einschränkungen weg – ab CHF 5/Monat im Jahresabo.

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Häufige Fragen: Mahnung & Zahlungserinnerung Vorlage Schweiz

Wie viele Mahnungen muss ich vor einer Betreibung schicken?

Gesetzlich keine bestimmte Anzahl. Du kannst die Betreibung einleiten, sobald dein Kunde im Verzug ist. Bewährt hat sich trotzdem die Reihenfolge Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und letzte Mahnung mit Ankündigung der Betreibung: Der Kunde bekommt mehrere Gelegenheiten, und die Kundenbeziehung leidet weniger als unter einem Zahlungsbefehl ohne Vorwarnung.

Ab wann darf ich Verzugszins verlangen?

Ab Eintritt des Verzugs. Stand auf der Rechnung ein festes Zahlungsdatum («zahlbar bis …»), ist der Kunde nach dessen Ablauf ohne Mahnung im Verzug; sonst erst, wenn du ihn nach Fälligkeit mahnst (OR Art. 102). Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1).

Darf ich Mahngebühren verlangen?

Nur wenn sie im Vertrag oder in deinen AGB vereinbart sind. Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Ohne Vereinbarung verlangst du nur den Verzugszins. In der Vorlage bleibt die Gebührenzeile deshalb leer, solange du keinen Betrag einträgst.

Zählt eine Zahlungserinnerung schon als Mahnung?

Rechtlich ja: Jede klare Aufforderung zur Zahlung nach Fälligkeit ist eine Mahnung im Sinne von OR Art. 102, auch wenn sie freundlich formuliert ist und «Zahlungserinnerung» heisst. Der Unterschied liegt im Ton, nicht in der Wirkung.

Welche Frist setze ich in einer Mahnung?

Das Gesetz schreibt keine vor. Setze ein konkretes Datum statt «umgehend», damit klar ist, wann du den nächsten Schritt machst. In der Vorlage rechnest du es aus dem Datum des Schreibens und der Anzahl Tage, die du im Blatt «Angaben» einträgst.

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