Beleg fotografieren, Vorschlag prüfen, fertig. Pfeffersack liest deine Belege automatisch aus und schlägt die passende Buchung vor – die Kontrolle bleibt bei dir.
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KI-Buchhaltung bedeutet, dass die Software den Inhalt deiner Belege selbst erkennt, statt dass du ihn abtippst. Ein Modell zur Dokumentenerkennung liest die Rechnung und extrahiert die Felder, auf die es in der Buchhaltung ankommt: Betrag, Belegdatum, MWST-Betrag und MWST-Satz, Lieferantenname und – bei Schweizer QR-Rechnungen – die Zahlungsdaten strukturiert aus dem QR-Code. Aus diesen Werten entsteht ein Buchungsvorschlag, den du bestätigst oder korrigierst.
Entscheidend ist, was KI dabei nicht tut: Sie bucht nicht selbstständig. Bei Pfeffersack bleibt ein Vorschlag ein Vorschlag – er wird erst zur Buchung, wenn du ihn freigibst. Das ist keine Bequemlichkeitsentscheidung, sondern folgt direkt aus dem Schweizer Buchführungsrecht: Die Buchführung muss nachprüfbar bleiben (Art. 957a Abs. 2 Ziff. 5 OR), und verantwortlich für ihre Richtigkeit ist die buchführungspflichtige Person – nicht die Software und nicht ihr Anbieter.
Ja, KI-Buchhaltung ist in der Schweiz erlaubt. Das Obligationenrecht ist bei der Technik ausdrücklich neutral: Die Buchführung «kann schriftlich, elektronisch oder in vergleichbarer Weise geführt werden» (Art. 957a Abs. 5 OR). Auch Belege dürfen elektronisch vorliegen – als Buchungsbeleg gelten «alle schriftlichen Aufzeichnungen auf Papier oder in elektronischer oder vergleichbarer Form» (Art. 957a Abs. 3 OR). Eine Vorschrift, die KI-Unterstützung in der Buchhaltung verbietet, existiert nicht.
Was das Gesetz stattdessen verlangt, sind die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung: vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung, Belegnachweis für jeden Buchungsvorgang, Klarheit, Zweckmässigkeit und Nachprüfbarkeit (Art. 957a Abs. 2 OR). Genau daraus folgt die Grenze jeder KI-Buchhaltung – und der Grund, warum Pfeffersack jeden erkannten Wert sichtbar und überschreibbar hält: Ein Vorschlag, den niemand nachvollziehen und korrigieren kann, erfüllt die Nachprüfbarkeit nicht. Aufbewahren musst du Geschäftsbücher und Belege anschliessend zehn Jahre (Art. 958f OR); elektronisch ist das zulässig, solange die Unterlagen unverändert, jederzeit verfügbar und systematisch abgelegt bleiben (GeBüV).
Zuverlässig gut ist KI beim Lesen: Beträge, Daten, MWST-Angaben und Lieferantennamen aus einem Foto oder PDF zu holen, funktioniert heute robust – auch bei schiefen Handyfotos und mehrseitigen PDFs. Das ist die Arbeit, die im Buchhaltungsalltag am meisten Zeit kostet, und genau dort nimmt sie dir Pfeffersack ab.
Weniger gut ist KI beim Entscheiden, auf welches Konto etwas gehört. Diese Frage hängt von deinem Geschäft ab, nicht vom Belegtext: Dieselbe Restaurantrechnung ist je nach Anlass Kundenbewirtung, Mitarbeiterverpflegung oder Privatanteil – der Beleg sieht in allen drei Fällen identisch aus. Pfeffersack löst das darum nicht primär über ein Sprachmodell. In der doppelten Buchhaltung zählt zuerst deine eigene Buchungshistorie: Hast du diesen Lieferanten schon einmal verbucht, wird dasselbe Muster vorgeschlagen; erst danach greifen Regeln und zuletzt eine Modellanalyse. In der einfachen Buchhaltung für Einzelfirmen wird die Kategorie regelbasiert aus Lieferant und Belegtext vorgeschlagen – das Auslesen der Werte ist in beiden Bereichen dasselbe. Das klingt unspektakulärer als «die KI macht alles», trifft aber häufiger zu und bleibt für dich nachvollziehbar.
Vier Fragen trennen brauchbare von riskanter KI-Buchhaltung. Erstens: Kannst du jeden Vorschlag sehen, prüfen und überschreiben, bevor er zur Buchung wird? Ohne diese Kontrolle ist die Nachprüfbarkeit nach Art. 957a OR nicht gewährleistet. Zweitens: Bleibt der Originalbeleg unverändert archiviert, damit die zehnjährige Aufbewahrung nach Art. 958f OR und die GeBüV-Anforderungen erfüllt sind?
Drittens: Wo werden deine Belege verarbeitet? Finanzbelege enthalten Kunden- und Lieferantendaten, damit greift das Datenschutzgesetz – frage konkret nach, welche Art von Modellen zum Einsatz kommt und wo sie betrieben werden. Pfeffersack legt das auf der Seite zur KI-Transparenz offen, statt es in den AGB zu verstecken. Viertens: Kommst du wieder heraus? Prüfe, ob du Journal, Belege und Stammdaten jederzeit vollständig exportieren kannst. Eine KI-Buchhaltung, die deine Daten einsperrt, spart dir kurzfristig Tipparbeit und kostet dich langfristig die Kontrolle über deine eigenen Zahlen.
Foto oder PDF hochladen – Betrag, Belegdatum, MWST-Betrag, MWST-Satz und Lieferant werden automatisch ausgelesen.
Bekannter Lieferant? In der doppelten Buchhaltung schlägt Pfeffersack dasselbe Konto vor wie beim letzten Mal – inklusive MWST-Behandlung.
Der Swiss QR-Code wird ausgewertet: Betrag, Referenz und Empfängerdaten kommen strukturiert statt aus der Texterkennung.
Erkannte MWST-Beträge und -Sätze (8,1 % / 2,6 % / 3,8 %) fliessen in die Buchung und damit direkt in deine Abrechnung.
Stapel-Upload für den Monatsschwung: Belege werden parallel verarbeitet, du prüfst die Vorschläge anschliessend in einer Liste.
Jeder erkannte Wert ist im Beleg-Dialog sichtbar und editierbar. Der Originalbeleg bleibt unverändert archiviert.
Per Foto vom Handy, als PDF oder gleich mehrere Belege zusammen. Auch schiefe Handyfotos und mehrseitige PDFs sind kein Problem.
Betrag, Datum, MWST und Lieferant stehen im Formular, dazu der Buchungsvorschlag. Alles ist editierbar – korrigiere, was nicht passt.
Mit der Bestätigung wird aus dem Vorschlag eine Buchung. Der Beleg bleibt daran verknüpft archiviert – für Treuhänder und Prüfung.
Warum Pfeffersack die bessere Wahl ist – im Vergleich zu Excel und Treuhänder.
| Manuell erfassen | Belege zum Treuhänder | Pfeffersack | |
|---|---|---|---|
| Aufwand pro Beleg | Alle Felder abtippen | Sammeln, sortieren, abgeben | Hochladen, Vorschlag prüfen, freigeben |
| Wiederkehrende Lieferanten | Jedes Mal neu erfassen | Der Treuhänder kennt sie | Buchungsmuster aus deiner Historie |
| Kontrolle über die Buchung | Vollständig bei dir | Beim Treuhänder | Vollständig bei dir – nichts wird ohne Freigabe gebucht |
| Nachprüfbarkeit (Art. 957a OR) | Abhängig von deiner Ablage | Gegeben, aber ausserhalb deines Zugriffs | Beleg bleibt mit der Buchung verknüpft und einsehbar |
| Laufende Kosten | CHF 0 – bezahlt mit deiner Zeit | CHF 150–400/Monat | Ab CHF 5/Monat, Belegerkennung inbegriffen |
Wie schneidet Pfeffersack gegen andere Buchhaltungslösungen ab?
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Offenlegung, wofür Pfeffersack KI einsetzt, welche Art von Modellen dahintersteht und welche Grundsätze gelten.
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Was die GeBüV für digitale Archive verlangt – Unveränderbarkeit, Verfügbarkeit und systematische Ablage.
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Ja. Das Obligationenrecht ist technikneutral: Die Buchführung «kann schriftlich, elektronisch oder in vergleichbarer Weise geführt werden» (Art. 957a Abs. 5 OR), und Belege dürfen elektronisch vorliegen (Art. 957a Abs. 3 OR). Ein Verbot von KI-Unterstützung existiert nicht. Verlangt sind die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung nach Art. 957a Abs. 2 OR – insbesondere Belegnachweis und Nachprüfbarkeit. Praktisch heisst das: Vorschläge sind erlaubt, aber sie müssen sichtbar, prüfbar und korrigierbar sein. Verantwortlich für die Richtigkeit bleibt die buchführungspflichtige Person, nicht die Software.
Nein. Bei Pfeffersack erzeugt die Belegerkennung einen Vorschlag, der dir im Beleg-Dialog angezeigt wird – mit allen erkannten Werten. Erst wenn du bestätigst, entsteht eine Buchung. Jeder Wert ist vorher editierbar, und du kannst einen Vorschlag auch komplett verwerfen. Diese Trennung ist bewusst: Sie hält die Buchführung nachprüfbar (Art. 957a Abs. 2 Ziff. 5 OR) und verhindert, dass sich Erkennungsfehler unbemerkt in den Abschluss durchziehen.
Beim Auslesen von Betrag, Datum, MWST und Lieferant ist die Trefferquote hoch – bei Schweizer QR-Rechnungen praktisch fehlerfrei, weil die Daten strukturiert aus dem QR-Code kommen und nicht aus der Texterkennung. Schwieriger sind handschriftliche Belege, sehr schlechte Scans und ungewöhnliche Auslandsformate. Deshalb zeigt Pfeffersack jeden erkannten Wert an, statt ihn im Hintergrund zu verbuchen: Du siehst sofort, wenn etwas nicht stimmt, und korrigierst es in derselben Maske.
Nein. Pfeffersack hat bewusst keinen Chat-Assistenten und keine Sprachsteuerung für die Buchhaltung. Wir setzen KI dort ein, wo sie belegbar Zeit spart – beim Auslesen von Belegen – und nicht als Gesprächsschnittstelle über deine Finanzdaten. Für automatisierte Abläufe und eigene Integrationen gibt es stattdessen unsere öffentliche API mit Dokumentation.
Belege werden zur Texterkennung an ein Modell zur Dokumentenerkennung übergeben und die extrahierten Felder anschliessend deinem Beleg zugeordnet. Welche Arten von Modellen wir einsetzen, wofür und mit welchen Grundsätzen, legen wir auf unserer Seite zur KI-Transparenz offen – inklusive der Zusage, dass KI-Vorschläge überprüfbar und überschreibbar bleiben. Der Originalbeleg bleibt unverändert archiviert, damit die Aufbewahrung nach Art. 958f OR und die GeBüV-Anforderungen erfüllt sind.
In der doppelten Buchhaltung ja, über deine Buchungshistorie: Verbuchst du einen Lieferanten auf ein bestimmtes Konto, schlägt Pfeffersack beim nächsten Beleg desselben Lieferanten genau dieses Muster vor – inklusive MWST-Behandlung. Korrigierst du das Muster, gilt ab dann die neue Zuordnung. Das ist der stärkste Hebel für Treffsicherheit und der Grund, warum die Vorschläge nach den ersten Wochen besser passen. In der einfachen Buchhaltung für Einzelfirmen arbeitet die Kategorie-Zuordnung dagegen regelbasiert – sie lernt nicht aus deiner Historie, das Auslesen der Belegwerte ist aber identisch.
Grundverständnis hilft, aber du musst keine Kontenrahmen auswendig kennen. Pfeffersack schlägt Konto und Kategorie vor; du entscheidest, ob es passt. Führst du eine Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz, genügt ohnehin die einfache Buchhaltung mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Art. 957 Abs. 2 OR) – da geht es vor allem darum, jeden Beleg vollständig und mit Nachweis zu erfassen. Ab CHF 500'000 Umsatz gilt die doppelte Buchführung; auch die unterstützt Pfeffersack im selben Abo.
Erkannte MWST-Beträge und -Sätze werden übernommen und fliessen in die Abrechnung ein – die geltenden Sätze sind 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (reduziert) und 3,8 % (Sondersatz Beherbergung). Weil die MWST-Behandlung haftungsrelevant ist, gilt hier besonders: Prüfe den Vorschlag. Vorsteuerabzug ist nur bei korrektem Beleg möglich, und ob eine Ausgabe überhaupt abzugsberechtigt ist, entscheidet dein Geschäftszweck – das kann keine Belegerkennung wissen. MWST-pflichtig bist du ab CHF 100'000 weltweitem Umsatz.
7 Tage kostenlos testen – Beleg hochladen, Vorschlag prüfen, freigeben. Keine Kreditkarte nötig.