Tagessatz als Fotograf in der Schweiz berechnen: Formel, Rechner & realistische Beispiele

Tagessatz als Fotograf in der Schweiz berechnen: Formel, Rechner & realistische Beispiele

Wie hoch muss dein Tagessatz als Fotograf in der Schweiz sein? Mit unserer Schritt-für-Schritt-Formel, konkreten Rechenbeispielen und aktuellen Richtpreisen 2026 kalkulierst du deinen Tagessatz korrekt.

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Du bist Fotograf in der Schweiz — oder willst es werden — und fragst dich: Was muss ich pro Tag verlangen, damit sich mein Business trägt? Die Antwort ist keine Bauchgefühl-Sache. Dein Tagessatz lässt sich exakt berechnen. Und genau das machen wir in diesem Artikel.

Wir zeigen dir die komplette Formel, rechnen konkrete Beispiele in CHF durch und liefern dir aktuelle Richtpreise 2026 für verschiedene Fotografie-Bereiche. Am Ende weisst du genau, welchen Tagessatz du mindestens verlangen musst — und warum die meisten Fotografen viel zu wenig berechnen.

Warum die richtige Preiskalkulation überlebenswichtig ist

Eine unbequeme Wahrheit: Rund 80 % der selbständigen Fotografen geben innerhalb der ersten fünf Jahre auf. Der häufigste Grund? Nicht fehlende Aufträge — sondern zu tiefe Preise.

Das Problem ist strukturell: Viele Fotografen kalkulieren ihren Tagessatz «von unten» — sie schauen, was die Konkurrenz verlangt, und bieten etwas günstiger an. Das funktioniert vielleicht für die Akquise, aber nicht für die Existenz. Denn die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind real:

  • Durchschnittliche monatliche Fixkosten einer Einzelperson: CHF 3'500 – 5'000
  • AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständiger: 10 % vom Einkommen
  • Keine automatische BVG-Absicherung — du musst selbst vorsorgen
  • Equipment-Verschleiss: Eine professionelle Kamera hat eine Lebensdauer von 3–5 Jahren

Wer diese Kosten nicht in den Tagessatz einrechnet, arbeitet auf Kosten der eigenen Zukunft.

Die Formel: So berechnest du deinen Tagessatz Schritt für Schritt

Die Grundformel ist simpel:

Tagessatz = (Gewünschtes Jahreseinkommen + Betriebskosten + Sozialversicherungen + Rücklagen) ÷ Buchungstage pro Jahr

Klingt logisch — der Teufel steckt im Detail. Gehen wir jeden Schritt einzeln durch.

Schritt 1: Gewünschtes Nettoeinkommen festlegen

Starte mit der Frage: Wie viel willst du nach allen Abzügen im Monat auf dem Konto haben? Nicht Umsatz, nicht Bruttoeinkommen — dein persönliches Netto.

Für die Schweiz sind das realistisch:

Lebenssituation Monatliches Netto Jährlich
Einsteiger, WG, Stadt CHF 4'000 CHF 48'000
Mittelfeld, eigene Wohnung CHF 5'500 CHF 66'000
Erfahren, Familie CHF 7'500 CHF 90'000
Etabliert, Premium-Segment CHF 10'000+ CHF 120'000+

Sei ehrlich zu dir selbst. Ein Nettoeinkommen unter CHF 4'000 monatlich ist in Zürich, Basel oder Bern kaum tragbar.

Schritt 2: Betriebskosten auflisten

Jeder Franken, den du fürs Business ausgibst, muss über den Tagessatz wieder reinkommen. Typische Betriebskosten eines Schweizer Fotografen:

Kostenstelle Monatlich (CHF) Jährlich (CHF)
Atelier / Studio / Coworking 500 – 1'500 6'000 – 18'000
Equipment-Abschreibung (Kameras, Objektive, Licht) 300 – 800 3'600 – 9'600
Software (Adobe CC, Capture One, Lightroom) 80 – 150 960 – 1'800
Versicherungen (Equipment, Haftpflicht, Rechtsschutz) 100 – 250 1'200 – 3'000
Fahrzeug / Mobilität 200 – 600 2'400 – 7'200
Website & Marketing 100 – 300 1'200 – 3'600
Weiterbildung 50 – 200 600 – 2'400
Telefon, Internet, Büromaterial 80 – 150 960 – 1'800
Buchhaltung & Administration 50 – 200 600 – 2'400
Total (Mittelwert) ~1'800 ~21'600

Tipp: Equipment-Kosten werden gerne unterschätzt. Eine professionelle Spiegellose mit zwei Objektiven kostet CHF 8'000 – 15'000. Bei einer Nutzungsdauer von 4 Jahren sind das CHF 170 – 310 pro Monat — nur für die Kamera. Dazu kommen Blitz, Stative, Hintergründe, Computer und Backup-Speicher.

Schritt 3: Sozialversicherungen einrechnen

Als Selbständiger in der Schweiz bist du für deine Sozialversicherungen selbst verantwortlich. Das sind keine optionalen Ausgaben — es ist Pflicht:

Beitrag Satz Bemerkung
AHV 8,1 % Auf das Erwerbseinkommen
IV 1,4 % Auf das Erwerbseinkommen
EO 0,5 % Auf das Erwerbseinkommen
Total AHV/IV/EO 10,0 % Ab CHF 58'800 Einkommen; darunter degressive Skala ab 5,371 %
BVG (2. Säule) freiwillig Aber dringend empfohlen für die Altersvorsorge
UVG (Unfallversicherung) freiwillig Empfohlen, da kein Arbeitgeber mitzahlt

Bei einem Jahreseinkommen von CHF 80'000 sind das allein CHF 8'000 AHV/IV/EO — pro Jahr. Plus freiwillige BVG-Beiträge von typischerweise CHF 3'000 – 8'000.

Vergiss das nicht. Diese Beiträge sind real und kommen nicht «irgendwann» — die Ausgleichskasse schickt dir die Rechnung vierteljährlich.

Lesetipp: In unserem Artikel AHV-Beiträge für Selbständige berechnen findest du die komplette Beitragstabelle 2026 inkl. degressiver Skala.

Schritt 4: Realistische Buchungstage bestimmen

Hier passiert der grösste Fehler: Zu viele Buchungstage annehmen.

Ein Jahr hat 365 Tage. Davon ziehst du ab:

Abzug Tage
Wochenenden 104
Ferien 20 – 25
Feiertage 8 – 10
Krankheit / Ausfall 5 – 10
Verfügbare Arbeitstage ~220

Von diesen 220 Arbeitstagen verbringst du als Fotograf nur einen Teil mit bezahlten Aufträgen. Der Rest geht für:

  • Nachbearbeitung & Bildbearbeitung (oft 1:1 bis 1:3 — pro Shooting-Tag 1–3 Tage Postproduction)
  • Akquise & Marketing (Portfolio pflegen, Social Media, Networking)
  • Administration (Offerten schreiben, Buchhaltung, E-Mails)
  • Weiterbildung (Workshops, neue Techniken lernen)

Realistische Buchungstage für Schweizer Fotografen:

Erfahrung Buchungstage / Jahr Bemerkung
Einsteiger (Jahr 1–2) 40 – 60 Noch wenig Stammkunden
Aufbauphase (Jahr 3–5) 60 – 100 Wachsender Kundenstamm
Etabliert (5+ Jahre) 100 – 130 Empfehlung & Wiederkehr
Vollausgelastet 130 – 150 Realistische Obergrenze

120 Buchungstage pro Jahr gelten als solider Branchendurchschnitt. Für deine erste Kalkulation empfehlen wir konservativ 80 – 100 Tage.

Schritt 5: Tagessatz berechnen

Jetzt setzen wir alles zusammen:

Tagessatz = (Nettoeinkommen + Betriebskosten + Sozialversicherungen + Rücklagen) ÷ Buchungstage

Daraus ergibt sich auch der Stundensatz (basierend auf einem 8-Stunden-Tag):

Stundensatz = Tagessatz ÷ 8

Und der Halbtagessatz (4 Stunden):

Halbtagessatz = Tagessatz ÷ 2

Rechenbeispiel: Tagessatz für einen Schweizer Fotografen

Nehmen wir Marco, 32, Businessfotograf in Zürich, im dritten Jahr seiner Selbständigkeit.

Marcos Ausgangslage

Position Betrag (CHF/Jahr)
Gewünschtes Nettoeinkommen 66'000
Betriebskosten 21'600
AHV/IV/EO (10 % auf Einkommen) 8'760
BVG (freiwillig) 5'000
UVG 1'200
Rücklagen (10 % Puffer) 10'256
Gesamtkosten 112'816

Marcos Buchungstage

Marco plant konservativ mit 90 Buchungstagen im Jahr.

Marcos Tagessatz

Kennzahl Berechnung Resultat
Tagessatz CHF 112'816 ÷ 90 CHF 1'254
Stundensatz CHF 1'254 ÷ 8 CHF 157
Halbtagessatz CHF 1'254 ÷ 2 CHF 627

Was passiert bei mehr oder weniger Buchungstagen?

Buchungstage Tagessatz (CHF) Stundensatz (CHF)
60 Tage (Worst Case) 1'880 235
80 Tage 1'410 176
90 Tage (Marcos Plan) 1'254 157
100 Tage 1'128 141
120 Tage (Best Case) 940 118

Du siehst: Die Buchungstage sind der grösste Hebel. Wer zu optimistisch plant, kalkuliert sich arm.

Zweites Beispiel: Hochzeitsfotografin mit Premium-Positionierung

Sarah, 38, spezialisiert auf Hochzeitsfotografie in der Region Bern, 8 Jahre Erfahrung.

Position Betrag (CHF/Jahr)
Gewünschtes Nettoeinkommen 90'000
Betriebskosten (inkl. höhere Equipment-Kosten) 28'000
AHV/IV/EO 11'800
BVG + UVG 8'000
Rücklagen (10 %) 13'780
Gesamtkosten 151'580

Sarah hat pro Hochzeit typischerweise: 1 Tag Vorbesprechung, 1 Tag Shooting, 3 Tage Nachbearbeitung = 5 Arbeitstage pro Hochzeit. Sie schiesst 25 Hochzeiten pro Jahr.

Kennzahl Berechnung Resultat
Buchungstage (reine Shooting-Tage) 25 Hochzeiten × 1 Tag 25
Total Arbeitstage pro Hochzeit 25 × 5 = 125 Tage
Preis pro Hochzeit CHF 151'580 ÷ 25 CHF 6'063
Tagessatz (reine Shooting-Zeit) CHF 151'580 ÷ 25 CHF 6'063
Effektiver Tagessatz (inkl. Nachbearbeitung) CHF 151'580 ÷ 125 CHF 1'213

Ein Hochzeitspaket ab CHF 4'500 – 6'000 ist für die Schweiz absolut marktgerecht — und bei Sarahs Kalkulation nötig.

Aktuelle Richtpreise: Was Fotografen in der Schweiz 2026 verlangen

Die folgenden Preise basieren auf Branchendaten von SBF (Schweizer Berufsfotografen), SIYU-Honorarempfehlungen, gryps.ch und fotografen.ch:

Stunden- und Tagessätze

Dauer CHF-Spanne Durchschnitt
Stundensatz 190 – 300 ~220
Halbtagessatz (4h) 650 – 1'100 ~850
Tagessatz (8h) 1'000 – 2'000 ~1'600

Preise nach Fotografie-Bereich

Bereich Preisspanne (CHF) Was ist enthalten
Businessportraits (1 Person, 1h) 350 – 800 Shooting + 5–10 bearbeitete Bilder
Teamfotos / Gruppenbilder (Halbtag) 730 – 1'800 Shooting + Nachbearbeitung
Produktfotografie (30 Packshots) 680 – 3'800 Setup, Shooting, Freistellen, Retusche
Hochzeitsfotografie 2'500 – 6'000+ Ganzer Tag + Nachbearbeitung + Album
Eventfotografie (1 Tag) 1'200 – 2'500 Shooting + Auswahl + Basisbearbeitung
Food-Fotografie 200 – 400 / Stunde Spezialisiertes Setup + Styling
Architekturfotografie (1 Objekt) 800 – 2'500 Innen + Aussen + Nachbearbeitung

Wichtig: Diese Preise verstehen sich exkl. Nutzungsrechte. Für kommerzielle Nutzung (Werbung, Plakate, Social Ads) kommen Nutzungsrechte-Zuschläge von 50 – 300 % dazu.

Was beinhaltet ein Tagessatz?

Ein häufiges Missverständnis: Der Tagessatz ist nicht «8 Stunden fotografieren». Ein professioneller Tagessatz deckt typischerweise:

  1. Vorbereitung (1–2h): Location-Scouting, Mood-Boards, Kundenbriefing
  2. Anfahrt: Je nach Vereinbarung inklusive oder separat
  3. Shooting-Zeit (3–6h): Die eigentliche Aufnahme
  4. Basis-Nachbearbeitung (2–4h): Auswahl, Entwicklung, Farbkorrektur
  5. Lieferung: Download-Galerie, Dateien in vereinbarten Formaten

Nicht enthalten im Standard-Tagessatz (und separat zu offerieren):

  • Aufwändige Retusche oder Composings
  • Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke
  • Druckdaten / Reinzeichnung
  • Express-Lieferung
  • Reisespesen über 50 km

Wenn du deinen Kunden ein Angebot schreibst, kommuniziere klar, was im Tagessatz enthalten ist und was nicht. Das verhindert Missverständnisse und schützt deine Marge.

Nutzungsrechte richtig berechnen

Neben dem Tagessatz sind Nutzungsrechte (Lizenzen) ein wichtiger Umsatztreiber für Fotografen. In der Schweiz gilt das Urheberrechtsgesetz (URG): Als Fotograf bist du Urheber deiner Bilder. Du verkaufst nicht das Bild, sondern das Recht, es zu nutzen.

Die Nutzungsrechte berechnen sich nach fünf Faktoren:

Faktor Optionen Aufschlag
Nutzungsart Print, Online, Social Media, Plakat je +20–50 %
Nutzungszweck Intern, Editorial, Werbung Werbung = höchster Zuschlag
Nutzungsdauer 1 Jahr, 3 Jahre, unbeschränkt Unbeschränkt = 2–3×
Nutzungsraum Lokal, Schweiz, DACH, weltweit Weltweit = 2×
Nutzungsumfang Einzelbild, Serie, Kampagne Kampagne = höchster Zuschlag

Rechenbeispiel Nutzungsrechte:

Basis-Honorar für einen Shooting-Tag: CHF 1'500

  • Nutzung auf Firmenwebsite (Schweiz, 2 Jahre): +40 % → CHF 600
  • Zusätzlich Social Media Ads (Schweiz, 1 Jahr): +60 % → CHF 900
  • Gesamthonorar: CHF 3'000

Die SIYU (Swiss Image Youngsters & Users) publiziert regelmässig Honorarempfehlungen, die als Branchenstandard gelten. Als SBF-Mitglied kannst du diese kostenlos beziehen.

Sozialversicherungen für selbständige Fotografen

Die Sozialversicherungen sind der Posten, den Einsteiger am häufigsten vergessen. Hier die Übersicht:

Obligatorische Beiträge

AHV/IV/EO: 10 % auf dein Erwerbseinkommen (Gewinn minus Hälfte der AHV-Beiträge). Bei Einkommen unter CHF 58'800 gilt eine degressive Skala — du zahlst weniger Prozent, aber das Minimum liegt bei CHF 514 pro Jahr.

Freiwillige, aber dringend empfohlene Versicherungen

  • BVG (2. Säule): Als Selbständiger bist du nicht obligatorisch versichert. Ohne BVG hast du im Alter nur die AHV. Lösung: Freiwilliger Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung deines Berufsverbands (z. B. SBF).
  • UVG (Unfallversicherung): Ohne Arbeitgeber bist du nicht automatisch unfallversichert. Freiwillige UVG über die Suva oder private Anbieter.
  • Krankentaggeld: Deckt Einkommensausfall bei Krankheit. Besonders wichtig, weil du als Fotograf physisch fit sein musst.
  • Equipment-Versicherung: Schützt deine Ausrüstung gegen Diebstahl, Bruch und Wasser. Kosten: ca. 1–2 % des Versicherungswerts pro Jahr (z. B. CHF 227/Jahr für CHF 6'250 Equipment).

MWST-Pflicht

Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 bist du in der Schweiz MWST-pflichtig. Der Normalsatz beträgt 8,1 %. Unter CHF 100'000 kannst du dich freiwillig registrieren — das lohnt sich, wenn du viel Equipment kaufst (Vorsteuerabzug).

Lesetipp: Alles zur MWST-Abrechnung in der Schweiz und zu den MWST-Methoden: Effektiv vs. Saldosteuersatz.

Einzelfirma oder GmbH als Fotograf?

Die Rechtsform beeinflusst deinen Tagessatz indirekt — über Steuern, Sozialversicherungen und Haftung:

Kriterium Einzelfirma GmbH
Gründungskosten CHF 0 (HR-Eintrag optional bis CHF 100'000) CHF 1'000 – 3'000 + CHF 20'000 Stammkapital
Sozialversicherungen Selbständigen-Beitrag (10 % AHV) Angestellten-Beitrag (6,4 % AN + 6,4 % AG)
Haftung Unbeschränkt mit Privatvermögen Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Steuern Progressiv als Einkommen Gewinnsteuer (~14 %) + Dividende
Buchhaltung Einfache Buchhaltung bis CHF 500'000 Doppelte Buchhaltung obligatorisch
Empfohlen bei Umsatz unter CHF 100'000, tiefer Overhead Umsatz über CHF 100'000, Haftungsrisiko

Die meisten Fotografen starten mit einer Einzelfirma und wechseln zur GmbH, wenn der Umsatz und die Haftungsrisiken steigen.

Lesetipp: Einzelfirma vs. GmbH — der komplette Vergleich für die Schweiz.

Die 7 häufigsten Fehler bei der Preiskalkulation

1. Zu viele Buchungstage annehmen

Der Klassiker. 220 Arbeitstage minus Ferien = 195 verrechenbare Tage? Falsch. Nachbearbeitung, Akquise und Administration fressen 40–60 % deiner Zeit. Rechne konservativ mit 80–120 Buchungstagen.

2. Nachbearbeitung unterschätzen

Pro Shooting-Stunde kommen 1–3 Stunden Nachbearbeitung dazu. Wer das nicht einpreist, arbeitet die Hälfte der Zeit gratis.

3. AHV und Vorsorge vergessen

10 % AHV + freiwillige BVG + UVG summieren sich auf 15–20 % deines Einkommens. Das ist kein Nice-to-have, sondern Pflicht (AHV) bzw. überlebenswichtig (BVG).

4. Nutzungsrechte verschenken

Wenn ein Kunde deine Bilder für eine nationale Werbekampagne nutzt, ist das mehr wert als ein Social-Media-Post. Rechne Nutzungsrechte immer separat.

5. Sich an Hobby-Fotografen orientieren

Hobby-Fotografen müssen weder Miete, Equipment-Abschreibung noch Sozialversicherungen decken. Ihr «Stundensatz» von CHF 50 ist kein Massstab für Profis.

6. Keine Rücklagen einplanen

Equipment geht kaputt, Aufträge fallen aus, Kunden zahlen spät. Plane 10 % Rücklagen ein — minimum.

7. Den eigenen Wert nicht kommunizieren

Ein hoher Tagessatz ist nur ein Problem, wenn du den Gegenwert nicht zeigst. Investiere in dein Portfolio, deine Website und deine Kundenkommunikation. Professionelle Offerten und Rechnungen signalisieren Kompetenz.

Tagessatz verhandeln: 5 Praxistipps

  1. Nenne nie als Erstes den Preis. Frag zuerst, was der Kunde braucht — Budget, Umfang, Nutzung. Dann offerierst du passend.

  2. Biete Pakete an. Statt «CHF 1'500 pro Tag» offerierst du «Businessportrait-Paket: Shooting + 10 bearbeitete Bilder + Online-Nutzungsrechte für CHF 1'200». Pakete wirken wertiger.

  3. Zeige den Gegenwert. «Für CHF 1'800 bekommst du Bilder, die du 2 Jahre lang für Website, LinkedIn und Flyer nutzen kannst — das sind weniger als CHF 3 pro Tag.»

  4. Trenne Shooting und Nutzungsrechte. Das macht deine Preise transparent und gibt dir Spielraum bei der Verhandlung.

  5. Kenne deine Schmerzgrenze. Unter deinem kalkulierten Mindest-Tagessatz arbeitest du nicht. Kein Auftrag ist besser als ein Auftrag, der dich arm macht.

Buchhaltung und Rechnungen als Fotograf

Dein Tagessatz nützt nichts, wenn du ihn nicht professionell abrechnest. Als selbständiger Fotograf brauchst du:

  • Saubere Offerten mit klarer Leistungsbeschreibung und Nutzungsrechte-Regelung
  • Professionelle Rechnungen mit allen gesetzlichen Pflichtangaben (Name, Adresse, MWST-Nr., Leistungsbeschreibung, Zahlungsfrist)
  • Ordentliche Buchhaltung — mindestens eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ab CHF 500'000 Umsatz doppelte Buchhaltung

Buchhaltungssoftware wie Pfeffersack ist speziell für Schweizer Selbständige gebaut: Rechnungen mit QR-Einzahlungsschein, automatische MWST-Abrechnung, Bankimport und alles in CHF — ab CHF 7 pro Monat.

Tipp: Eine professionelle Rechnung zahlt sich doppelt aus. Kunden, die eine saubere Rechnung mit QR-Code erhalten, zahlen schneller. Und für deine Steuererklärung hast du alles dokumentiert.

Checkliste: Alles, was in deine Kalkulation gehört

Bevor du deinen Tagessatz festlegst, geh diese Punkte durch:

  • Gewünschtes monatliches Nettoeinkommen definiert
  • Alle Betriebskosten aufgelistet (Miete, Equipment, Software, Versicherungen, Mobilität)
  • AHV/IV/EO eingerechnet (10 % oder degressive Skala)
  • BVG-Beiträge eingeplant (freiwillig, aber empfohlen)
  • UVG und Krankentaggeld berücksichtigt
  • Realistische Buchungstage geschätzt (80–120 für den Anfang)
  • Nachbearbeitungszeit pro Auftrag einkalkuliert
  • Rücklagen von 10 % eingeplant
  • Nutzungsrechte-Modell festgelegt
  • MWST-Pflicht geprüft (ab CHF 100'000 Umsatz)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der durchschnittliche Tagessatz für Fotografen in der Schweiz?

Der durchschnittliche Tagessatz für professionelle Fotografen in der Schweiz liegt bei CHF 1'000 – 2'000 (Stand 2026). Der genaue Betrag hängt von der Spezialisierung, Erfahrung und Region ab. Businessfotografen in Zürich verlangen im Schnitt mehr als Eventfotografen in ländlichen Regionen. Als Richtgrösse gilt: Ein ganzer Shooting-Tag mit Basis-Nachbearbeitung kostet typischerweise CHF 1'600.

Wie viele Buchungstage pro Jahr sind realistisch?

Die meisten selbständigen Fotografen in der Schweiz kommen auf 80 – 120 verrechenbare Tage pro Jahr. Einsteiger liegen oft bei 40 – 60 Tagen, etablierte Fotografen können 120 – 150 Tage erreichen. Wichtig: «Buchungstag» bedeutet ein Tag, den der Kunde bezahlt — Nachbearbeitung, Akquise und Administration zählen nicht dazu.

Was muss ich als selbständiger Fotograf an AHV/Sozialversicherungen zahlen?

Die AHV/IV/EO-Beiträge betragen 10 % auf dein Erwerbseinkommen (ab CHF 58'800 Einkommen, darunter degressive Skala). Dazu kommen freiwillige BVG-Beiträge für die Altersvorsorge und UVG für die Unfallversicherung. Insgesamt solltest du 15 – 20 % deines Einkommens für Sozialversicherungen einplanen.

Muss ich als Fotograf in der Schweiz MWST abrechnen?

Erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 bist du in der Schweiz MWST-pflichtig. Unter dieser Grenze kannst du dich freiwillig registrieren. Das lohnt sich besonders für Fotografen mit hohen Equipment-Investitionen, weil du die Vorsteuer auf Einkäufe abziehen kannst. Der Normalsatz beträgt 8,1 %.

Sind Nutzungsrechte im Tagessatz enthalten?

In der Regel nein. Der Tagessatz deckt das Shooting und die Basis-Nachbearbeitung. Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke (Werbung, Plakate, Social Ads) werden separat berechnet — typischerweise als prozentualer Zuschlag auf das Basis-Honorar. Für einfache Online-Nutzung rechnen viele Fotografen pauschal 30 – 50 % Aufschlag, für nationale Werbekampagnen kann es 200 – 300 % sein.

Was ist der Unterschied zwischen Stundensatz und Tagessatz?

Der Stundensatz (CHF 190 – 300 in der Schweiz) wird typischerweise für kurze Einsätze oder zusätzliche Stunden berechnet. Der Tagessatz (CHF 1'000 – 2'000) deckt einen ganzen Arbeitstag ab und bietet dem Kunden in der Regel ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Für den Fotografen ist der Tagessatz planbarer, weil Anfahrt und Setup unabhängig von der Shooting-Dauer anfallen.

Wie schreibe ich als Fotograf eine korrekte Rechnung in der Schweiz?

Eine korrekte Rechnung in der Schweiz enthält: deinen Namen und Adresse, den Kundennamen und -adresse, eine Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, eine detaillierte Leistungsbeschreibung, den Betrag in CHF, die Zahlungsfrist und — falls MWST-pflichtig — deine MWST-Nummer und den ausgewiesenen MWST-Betrag. Am einfachsten geht das mit einer Buchhaltungssoftware, die gleich den QR-Einzahlungsschein generiert.


Dieser Artikel dient als allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die genannten Preise sind Richtwerte für 2026 und können je nach Region, Spezialisierung und Marktsituation abweichen.

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