Du bist Fotograf in der Schweiz — oder willst es werden — und fragst dich: Was muss ich pro Tag verlangen, damit sich mein Business trägt? Die Antwort ist keine Bauchgefühl-Sache. Dein Tagessatz lässt sich exakt berechnen. Und genau das machen wir in diesem Artikel.
Wir zeigen dir die komplette Formel, rechnen konkrete Beispiele in CHF durch und liefern dir aktuelle Richtpreise 2026 für verschiedene Fotografie-Bereiche. Am Ende weisst du genau, welchen Tagessatz du mindestens verlangen musst — und warum die meisten Fotografen viel zu wenig berechnen.
Warum die richtige Preiskalkulation überlebenswichtig ist
Eine unbequeme Wahrheit: Rund 80 % der selbständigen Fotografen geben innerhalb der ersten fünf Jahre auf. Der häufigste Grund? Nicht fehlende Aufträge — sondern zu tiefe Preise.
Das Problem ist strukturell: Viele Fotografen kalkulieren ihren Tagessatz «von unten» — sie schauen, was die Konkurrenz verlangt, und bieten etwas günstiger an. Das funktioniert vielleicht für die Akquise, aber nicht für die Existenz. Denn die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind real:
- Durchschnittliche monatliche Fixkosten einer Einzelperson: CHF 3'500 – 5'000
- AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständiger: 10 % vom Einkommen
- Keine automatische BVG-Absicherung — du musst selbst vorsorgen
- Equipment-Verschleiss: Eine professionelle Kamera hat eine Lebensdauer von 3–5 Jahren
Wer diese Kosten nicht in den Tagessatz einrechnet, arbeitet auf Kosten der eigenen Zukunft.
Die Formel: So berechnest du deinen Tagessatz Schritt für Schritt
Die Grundformel ist simpel:
Tagessatz = (Gewünschtes Jahreseinkommen + Betriebskosten + Sozialversicherungen + Rücklagen) ÷ Buchungstage pro Jahr
Klingt logisch — der Teufel steckt im Detail. Gehen wir jeden Schritt einzeln durch.
Schritt 1: Gewünschtes Nettoeinkommen festlegen
Starte mit der Frage: Wie viel willst du nach allen Abzügen im Monat auf dem Konto haben? Nicht Umsatz, nicht Bruttoeinkommen — dein persönliches Netto.
Für die Schweiz sind das realistisch:
| Lebenssituation | Monatliches Netto | Jährlich |
|---|---|---|
| Einsteiger, WG, Stadt | CHF 4'000 | CHF 48'000 |
| Mittelfeld, eigene Wohnung | CHF 5'500 | CHF 66'000 |
| Erfahren, Familie | CHF 7'500 | CHF 90'000 |
| Etabliert, Premium-Segment | CHF 10'000+ | CHF 120'000+ |
Sei ehrlich zu dir selbst. Ein Nettoeinkommen unter CHF 4'000 monatlich ist in Zürich, Basel oder Bern kaum tragbar.
Schritt 2: Betriebskosten auflisten
Jeder Franken, den du fürs Business ausgibst, muss über den Tagessatz wieder reinkommen. Typische Betriebskosten eines Schweizer Fotografen:
| Kostenstelle | Monatlich (CHF) | Jährlich (CHF) |
|---|---|---|
| Atelier / Studio / Coworking | 500 – 1'500 | 6'000 – 18'000 |
| Equipment-Abschreibung (Kameras, Objektive, Licht) | 300 – 800 | 3'600 – 9'600 |
| Software (Adobe CC, Capture One, Lightroom) | 80 – 150 | 960 – 1'800 |
| Versicherungen (Equipment, Haftpflicht, Rechtsschutz) | 100 – 250 | 1'200 – 3'000 |
| Fahrzeug / Mobilität | 200 – 600 | 2'400 – 7'200 |
| Website & Marketing | 100 – 300 | 1'200 – 3'600 |
| Weiterbildung | 50 – 200 | 600 – 2'400 |
| Telefon, Internet, Büromaterial | 80 – 150 | 960 – 1'800 |
| Buchhaltung & Administration | 50 – 200 | 600 – 2'400 |
| Total (Mittelwert) | ~1'800 | ~21'600 |
Tipp: Equipment-Kosten werden gerne unterschätzt. Eine professionelle Spiegellose mit zwei Objektiven kostet CHF 8'000 – 15'000. Bei einer Nutzungsdauer von 4 Jahren sind das CHF 170 – 310 pro Monat — nur für die Kamera. Dazu kommen Blitz, Stative, Hintergründe, Computer und Backup-Speicher.
Schritt 3: Sozialversicherungen einrechnen
Als Selbständiger in der Schweiz bist du für deine Sozialversicherungen selbst verantwortlich. Das sind keine optionalen Ausgaben — es ist Pflicht:
| Beitrag | Satz | Bemerkung |
|---|---|---|
| AHV | 8,1 % | Auf das Erwerbseinkommen |
| IV | 1,4 % | Auf das Erwerbseinkommen |
| EO | 0,5 % | Auf das Erwerbseinkommen |
| Total AHV/IV/EO | 10,0 % | Ab CHF 58'800 Einkommen; darunter degressive Skala ab 5,371 % |
| BVG (2. Säule) | freiwillig | Aber dringend empfohlen für die Altersvorsorge |
| UVG (Unfallversicherung) | freiwillig | Empfohlen, da kein Arbeitgeber mitzahlt |
Bei einem Jahreseinkommen von CHF 80'000 sind das allein CHF 8'000 AHV/IV/EO — pro Jahr. Plus freiwillige BVG-Beiträge von typischerweise CHF 3'000 – 8'000.
Vergiss das nicht. Diese Beiträge sind real und kommen nicht «irgendwann» — die Ausgleichskasse schickt dir die Rechnung vierteljährlich.
Lesetipp: In unserem Artikel AHV-Beiträge für Selbständige berechnen findest du die komplette Beitragstabelle 2026 inkl. degressiver Skala.
Schritt 4: Realistische Buchungstage bestimmen
Hier passiert der grösste Fehler: Zu viele Buchungstage annehmen.
Ein Jahr hat 365 Tage. Davon ziehst du ab:
| Abzug | Tage |
|---|---|
| Wochenenden | 104 |
| Ferien | 20 – 25 |
| Feiertage | 8 – 10 |
| Krankheit / Ausfall | 5 – 10 |
| Verfügbare Arbeitstage | ~220 |
Von diesen 220 Arbeitstagen verbringst du als Fotograf nur einen Teil mit bezahlten Aufträgen. Der Rest geht für:
- Nachbearbeitung & Bildbearbeitung (oft 1:1 bis 1:3 — pro Shooting-Tag 1–3 Tage Postproduction)
- Akquise & Marketing (Portfolio pflegen, Social Media, Networking)
- Administration (Offerten schreiben, Buchhaltung, E-Mails)
- Weiterbildung (Workshops, neue Techniken lernen)
Realistische Buchungstage für Schweizer Fotografen:
| Erfahrung | Buchungstage / Jahr | Bemerkung |
|---|---|---|
| Einsteiger (Jahr 1–2) | 40 – 60 | Noch wenig Stammkunden |
| Aufbauphase (Jahr 3–5) | 60 – 100 | Wachsender Kundenstamm |
| Etabliert (5+ Jahre) | 100 – 130 | Empfehlung & Wiederkehr |
| Vollausgelastet | 130 – 150 | Realistische Obergrenze |
120 Buchungstage pro Jahr gelten als solider Branchendurchschnitt. Für deine erste Kalkulation empfehlen wir konservativ 80 – 100 Tage.
Schritt 5: Tagessatz berechnen
Jetzt setzen wir alles zusammen:
Tagessatz = (Nettoeinkommen + Betriebskosten + Sozialversicherungen + Rücklagen) ÷ Buchungstage
Daraus ergibt sich auch der Stundensatz (basierend auf einem 8-Stunden-Tag):
Stundensatz = Tagessatz ÷ 8
Und der Halbtagessatz (4 Stunden):
Halbtagessatz = Tagessatz ÷ 2
Rechenbeispiel: Tagessatz für einen Schweizer Fotografen
Nehmen wir Marco, 32, Businessfotograf in Zürich, im dritten Jahr seiner Selbständigkeit.
Marcos Ausgangslage
| Position | Betrag (CHF/Jahr) |
|---|---|
| Gewünschtes Nettoeinkommen | 66'000 |
| Betriebskosten | 21'600 |
| AHV/IV/EO (10 % auf Einkommen) | 8'760 |
| BVG (freiwillig) | 5'000 |
| UVG | 1'200 |
| Rücklagen (10 % Puffer) | 10'256 |
| Gesamtkosten | 112'816 |
Marcos Buchungstage
Marco plant konservativ mit 90 Buchungstagen im Jahr.
Marcos Tagessatz
| Kennzahl | Berechnung | Resultat |
|---|---|---|
| Tagessatz | CHF 112'816 ÷ 90 | CHF 1'254 |
| Stundensatz | CHF 1'254 ÷ 8 | CHF 157 |
| Halbtagessatz | CHF 1'254 ÷ 2 | CHF 627 |
Was passiert bei mehr oder weniger Buchungstagen?
| Buchungstage | Tagessatz (CHF) | Stundensatz (CHF) |
|---|---|---|
| 60 Tage (Worst Case) | 1'880 | 235 |
| 80 Tage | 1'410 | 176 |
| 90 Tage (Marcos Plan) | 1'254 | 157 |
| 100 Tage | 1'128 | 141 |
| 120 Tage (Best Case) | 940 | 118 |
Du siehst: Die Buchungstage sind der grösste Hebel. Wer zu optimistisch plant, kalkuliert sich arm.
Zweites Beispiel: Hochzeitsfotografin mit Premium-Positionierung
Sarah, 38, spezialisiert auf Hochzeitsfotografie in der Region Bern, 8 Jahre Erfahrung.
| Position | Betrag (CHF/Jahr) |
|---|---|
| Gewünschtes Nettoeinkommen | 90'000 |
| Betriebskosten (inkl. höhere Equipment-Kosten) | 28'000 |
| AHV/IV/EO | 11'800 |
| BVG + UVG | 8'000 |
| Rücklagen (10 %) | 13'780 |
| Gesamtkosten | 151'580 |
Sarah hat pro Hochzeit typischerweise: 1 Tag Vorbesprechung, 1 Tag Shooting, 3 Tage Nachbearbeitung = 5 Arbeitstage pro Hochzeit. Sie schiesst 25 Hochzeiten pro Jahr.
| Kennzahl | Berechnung | Resultat |
|---|---|---|
| Buchungstage (reine Shooting-Tage) | 25 Hochzeiten × 1 Tag | 25 |
| Total Arbeitstage pro Hochzeit | 25 × 5 = 125 Tage | — |
| Preis pro Hochzeit | CHF 151'580 ÷ 25 | CHF 6'063 |
| Tagessatz (reine Shooting-Zeit) | CHF 151'580 ÷ 25 | CHF 6'063 |
| Effektiver Tagessatz (inkl. Nachbearbeitung) | CHF 151'580 ÷ 125 | CHF 1'213 |
Ein Hochzeitspaket ab CHF 4'500 – 6'000 ist für die Schweiz absolut marktgerecht — und bei Sarahs Kalkulation nötig.
Aktuelle Richtpreise: Was Fotografen in der Schweiz 2026 verlangen
Die folgenden Preise basieren auf Branchendaten von SBF (Schweizer Berufsfotografen), SIYU-Honorarempfehlungen, gryps.ch und fotografen.ch:
Stunden- und Tagessätze
| Dauer | CHF-Spanne | Durchschnitt |
|---|---|---|
| Stundensatz | 190 – 300 | ~220 |
| Halbtagessatz (4h) | 650 – 1'100 | ~850 |
| Tagessatz (8h) | 1'000 – 2'000 | ~1'600 |
Preise nach Fotografie-Bereich
| Bereich | Preisspanne (CHF) | Was ist enthalten |
|---|---|---|
| Businessportraits (1 Person, 1h) | 350 – 800 | Shooting + 5–10 bearbeitete Bilder |
| Teamfotos / Gruppenbilder (Halbtag) | 730 – 1'800 | Shooting + Nachbearbeitung |
| Produktfotografie (30 Packshots) | 680 – 3'800 | Setup, Shooting, Freistellen, Retusche |
| Hochzeitsfotografie | 2'500 – 6'000+ | Ganzer Tag + Nachbearbeitung + Album |
| Eventfotografie (1 Tag) | 1'200 – 2'500 | Shooting + Auswahl + Basisbearbeitung |
| Food-Fotografie | 200 – 400 / Stunde | Spezialisiertes Setup + Styling |
| Architekturfotografie (1 Objekt) | 800 – 2'500 | Innen + Aussen + Nachbearbeitung |
Wichtig: Diese Preise verstehen sich exkl. Nutzungsrechte. Für kommerzielle Nutzung (Werbung, Plakate, Social Ads) kommen Nutzungsrechte-Zuschläge von 50 – 300 % dazu.
Was beinhaltet ein Tagessatz?
Ein häufiges Missverständnis: Der Tagessatz ist nicht «8 Stunden fotografieren». Ein professioneller Tagessatz deckt typischerweise:
- Vorbereitung (1–2h): Location-Scouting, Mood-Boards, Kundenbriefing
- Anfahrt: Je nach Vereinbarung inklusive oder separat
- Shooting-Zeit (3–6h): Die eigentliche Aufnahme
- Basis-Nachbearbeitung (2–4h): Auswahl, Entwicklung, Farbkorrektur
- Lieferung: Download-Galerie, Dateien in vereinbarten Formaten
Nicht enthalten im Standard-Tagessatz (und separat zu offerieren):
- Aufwändige Retusche oder Composings
- Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke
- Druckdaten / Reinzeichnung
- Express-Lieferung
- Reisespesen über 50 km
Wenn du deinen Kunden ein Angebot schreibst, kommuniziere klar, was im Tagessatz enthalten ist und was nicht. Das verhindert Missverständnisse und schützt deine Marge.
Nutzungsrechte richtig berechnen
Neben dem Tagessatz sind Nutzungsrechte (Lizenzen) ein wichtiger Umsatztreiber für Fotografen. In der Schweiz gilt das Urheberrechtsgesetz (URG): Als Fotograf bist du Urheber deiner Bilder. Du verkaufst nicht das Bild, sondern das Recht, es zu nutzen.
Die Nutzungsrechte berechnen sich nach fünf Faktoren:
| Faktor | Optionen | Aufschlag |
|---|---|---|
| Nutzungsart | Print, Online, Social Media, Plakat | je +20–50 % |
| Nutzungszweck | Intern, Editorial, Werbung | Werbung = höchster Zuschlag |
| Nutzungsdauer | 1 Jahr, 3 Jahre, unbeschränkt | Unbeschränkt = 2–3× |
| Nutzungsraum | Lokal, Schweiz, DACH, weltweit | Weltweit = 2× |
| Nutzungsumfang | Einzelbild, Serie, Kampagne | Kampagne = höchster Zuschlag |
Rechenbeispiel Nutzungsrechte:
Basis-Honorar für einen Shooting-Tag: CHF 1'500
- Nutzung auf Firmenwebsite (Schweiz, 2 Jahre): +40 % → CHF 600
- Zusätzlich Social Media Ads (Schweiz, 1 Jahr): +60 % → CHF 900
- Gesamthonorar: CHF 3'000
Die SIYU (Swiss Image Youngsters & Users) publiziert regelmässig Honorarempfehlungen, die als Branchenstandard gelten. Als SBF-Mitglied kannst du diese kostenlos beziehen.
Sozialversicherungen für selbständige Fotografen
Die Sozialversicherungen sind der Posten, den Einsteiger am häufigsten vergessen. Hier die Übersicht:
Obligatorische Beiträge
AHV/IV/EO: 10 % auf dein Erwerbseinkommen (Gewinn minus Hälfte der AHV-Beiträge). Bei Einkommen unter CHF 58'800 gilt eine degressive Skala — du zahlst weniger Prozent, aber das Minimum liegt bei CHF 514 pro Jahr.
Freiwillige, aber dringend empfohlene Versicherungen
- BVG (2. Säule): Als Selbständiger bist du nicht obligatorisch versichert. Ohne BVG hast du im Alter nur die AHV. Lösung: Freiwilliger Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung deines Berufsverbands (z. B. SBF).
- UVG (Unfallversicherung): Ohne Arbeitgeber bist du nicht automatisch unfallversichert. Freiwillige UVG über die Suva oder private Anbieter.
- Krankentaggeld: Deckt Einkommensausfall bei Krankheit. Besonders wichtig, weil du als Fotograf physisch fit sein musst.
- Equipment-Versicherung: Schützt deine Ausrüstung gegen Diebstahl, Bruch und Wasser. Kosten: ca. 1–2 % des Versicherungswerts pro Jahr (z. B. CHF 227/Jahr für CHF 6'250 Equipment).
MWST-Pflicht
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 bist du in der Schweiz MWST-pflichtig. Der Normalsatz beträgt 8,1 %. Unter CHF 100'000 kannst du dich freiwillig registrieren — das lohnt sich, wenn du viel Equipment kaufst (Vorsteuerabzug).
Lesetipp: Alles zur MWST-Abrechnung in der Schweiz und zu den MWST-Methoden: Effektiv vs. Saldosteuersatz.
Einzelfirma oder GmbH als Fotograf?
Die Rechtsform beeinflusst deinen Tagessatz indirekt — über Steuern, Sozialversicherungen und Haftung:
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH |
|---|---|---|
| Gründungskosten | CHF 0 (HR-Eintrag optional bis CHF 100'000) | CHF 1'000 – 3'000 + CHF 20'000 Stammkapital |
| Sozialversicherungen | Selbständigen-Beitrag (10 % AHV) | Angestellten-Beitrag (6,4 % AN + 6,4 % AG) |
| Haftung | Unbeschränkt mit Privatvermögen | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Steuern | Progressiv als Einkommen | Gewinnsteuer (~14 %) + Dividende |
| Buchhaltung | Einfache Buchhaltung bis CHF 500'000 | Doppelte Buchhaltung obligatorisch |
| Empfohlen bei | Umsatz unter CHF 100'000, tiefer Overhead | Umsatz über CHF 100'000, Haftungsrisiko |
Die meisten Fotografen starten mit einer Einzelfirma und wechseln zur GmbH, wenn der Umsatz und die Haftungsrisiken steigen.
Lesetipp: Einzelfirma vs. GmbH — der komplette Vergleich für die Schweiz.
Die 7 häufigsten Fehler bei der Preiskalkulation
1. Zu viele Buchungstage annehmen
Der Klassiker. 220 Arbeitstage minus Ferien = 195 verrechenbare Tage? Falsch. Nachbearbeitung, Akquise und Administration fressen 40–60 % deiner Zeit. Rechne konservativ mit 80–120 Buchungstagen.
2. Nachbearbeitung unterschätzen
Pro Shooting-Stunde kommen 1–3 Stunden Nachbearbeitung dazu. Wer das nicht einpreist, arbeitet die Hälfte der Zeit gratis.
3. AHV und Vorsorge vergessen
10 % AHV + freiwillige BVG + UVG summieren sich auf 15–20 % deines Einkommens. Das ist kein Nice-to-have, sondern Pflicht (AHV) bzw. überlebenswichtig (BVG).
4. Nutzungsrechte verschenken
Wenn ein Kunde deine Bilder für eine nationale Werbekampagne nutzt, ist das mehr wert als ein Social-Media-Post. Rechne Nutzungsrechte immer separat.
5. Sich an Hobby-Fotografen orientieren
Hobby-Fotografen müssen weder Miete, Equipment-Abschreibung noch Sozialversicherungen decken. Ihr «Stundensatz» von CHF 50 ist kein Massstab für Profis.
6. Keine Rücklagen einplanen
Equipment geht kaputt, Aufträge fallen aus, Kunden zahlen spät. Plane 10 % Rücklagen ein — minimum.
7. Den eigenen Wert nicht kommunizieren
Ein hoher Tagessatz ist nur ein Problem, wenn du den Gegenwert nicht zeigst. Investiere in dein Portfolio, deine Website und deine Kundenkommunikation. Professionelle Offerten und Rechnungen signalisieren Kompetenz.
Tagessatz verhandeln: 5 Praxistipps
Nenne nie als Erstes den Preis. Frag zuerst, was der Kunde braucht — Budget, Umfang, Nutzung. Dann offerierst du passend.
Biete Pakete an. Statt «CHF 1'500 pro Tag» offerierst du «Businessportrait-Paket: Shooting + 10 bearbeitete Bilder + Online-Nutzungsrechte für CHF 1'200». Pakete wirken wertiger.
Zeige den Gegenwert. «Für CHF 1'800 bekommst du Bilder, die du 2 Jahre lang für Website, LinkedIn und Flyer nutzen kannst — das sind weniger als CHF 3 pro Tag.»
Trenne Shooting und Nutzungsrechte. Das macht deine Preise transparent und gibt dir Spielraum bei der Verhandlung.
Kenne deine Schmerzgrenze. Unter deinem kalkulierten Mindest-Tagessatz arbeitest du nicht. Kein Auftrag ist besser als ein Auftrag, der dich arm macht.
Buchhaltung und Rechnungen als Fotograf
Dein Tagessatz nützt nichts, wenn du ihn nicht professionell abrechnest. Als selbständiger Fotograf brauchst du:
- Saubere Offerten mit klarer Leistungsbeschreibung und Nutzungsrechte-Regelung
- Professionelle Rechnungen mit allen gesetzlichen Pflichtangaben (Name, Adresse, MWST-Nr., Leistungsbeschreibung, Zahlungsfrist)
- Ordentliche Buchhaltung — mindestens eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ab CHF 500'000 Umsatz doppelte Buchhaltung
Buchhaltungssoftware wie Pfeffersack ist speziell für Schweizer Selbständige gebaut: Rechnungen mit QR-Einzahlungsschein, automatische MWST-Abrechnung, Bankimport und alles in CHF — ab CHF 7 pro Monat.
Tipp: Eine professionelle Rechnung zahlt sich doppelt aus. Kunden, die eine saubere Rechnung mit QR-Code erhalten, zahlen schneller. Und für deine Steuererklärung hast du alles dokumentiert.
Checkliste: Alles, was in deine Kalkulation gehört
Bevor du deinen Tagessatz festlegst, geh diese Punkte durch:
- Gewünschtes monatliches Nettoeinkommen definiert
- Alle Betriebskosten aufgelistet (Miete, Equipment, Software, Versicherungen, Mobilität)
- AHV/IV/EO eingerechnet (10 % oder degressive Skala)
- BVG-Beiträge eingeplant (freiwillig, aber empfohlen)
- UVG und Krankentaggeld berücksichtigt
- Realistische Buchungstage geschätzt (80–120 für den Anfang)
- Nachbearbeitungszeit pro Auftrag einkalkuliert
- Rücklagen von 10 % eingeplant
- Nutzungsrechte-Modell festgelegt
- MWST-Pflicht geprüft (ab CHF 100'000 Umsatz)
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der durchschnittliche Tagessatz für Fotografen in der Schweiz?
Der durchschnittliche Tagessatz für professionelle Fotografen in der Schweiz liegt bei CHF 1'000 – 2'000 (Stand 2026). Der genaue Betrag hängt von der Spezialisierung, Erfahrung und Region ab. Businessfotografen in Zürich verlangen im Schnitt mehr als Eventfotografen in ländlichen Regionen. Als Richtgrösse gilt: Ein ganzer Shooting-Tag mit Basis-Nachbearbeitung kostet typischerweise CHF 1'600.
Wie viele Buchungstage pro Jahr sind realistisch?
Die meisten selbständigen Fotografen in der Schweiz kommen auf 80 – 120 verrechenbare Tage pro Jahr. Einsteiger liegen oft bei 40 – 60 Tagen, etablierte Fotografen können 120 – 150 Tage erreichen. Wichtig: «Buchungstag» bedeutet ein Tag, den der Kunde bezahlt — Nachbearbeitung, Akquise und Administration zählen nicht dazu.
Was muss ich als selbständiger Fotograf an AHV/Sozialversicherungen zahlen?
Die AHV/IV/EO-Beiträge betragen 10 % auf dein Erwerbseinkommen (ab CHF 58'800 Einkommen, darunter degressive Skala). Dazu kommen freiwillige BVG-Beiträge für die Altersvorsorge und UVG für die Unfallversicherung. Insgesamt solltest du 15 – 20 % deines Einkommens für Sozialversicherungen einplanen.
Muss ich als Fotograf in der Schweiz MWST abrechnen?
Erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 bist du in der Schweiz MWST-pflichtig. Unter dieser Grenze kannst du dich freiwillig registrieren. Das lohnt sich besonders für Fotografen mit hohen Equipment-Investitionen, weil du die Vorsteuer auf Einkäufe abziehen kannst. Der Normalsatz beträgt 8,1 %.
Sind Nutzungsrechte im Tagessatz enthalten?
In der Regel nein. Der Tagessatz deckt das Shooting und die Basis-Nachbearbeitung. Nutzungsrechte für kommerzielle Zwecke (Werbung, Plakate, Social Ads) werden separat berechnet — typischerweise als prozentualer Zuschlag auf das Basis-Honorar. Für einfache Online-Nutzung rechnen viele Fotografen pauschal 30 – 50 % Aufschlag, für nationale Werbekampagnen kann es 200 – 300 % sein.
Was ist der Unterschied zwischen Stundensatz und Tagessatz?
Der Stundensatz (CHF 190 – 300 in der Schweiz) wird typischerweise für kurze Einsätze oder zusätzliche Stunden berechnet. Der Tagessatz (CHF 1'000 – 2'000) deckt einen ganzen Arbeitstag ab und bietet dem Kunden in der Regel ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Für den Fotografen ist der Tagessatz planbarer, weil Anfahrt und Setup unabhängig von der Shooting-Dauer anfallen.
Wie schreibe ich als Fotograf eine korrekte Rechnung in der Schweiz?
Eine korrekte Rechnung in der Schweiz enthält: deinen Namen und Adresse, den Kundennamen und -adresse, eine Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, eine detaillierte Leistungsbeschreibung, den Betrag in CHF, die Zahlungsfrist und — falls MWST-pflichtig — deine MWST-Nummer und den ausgewiesenen MWST-Betrag. Am einfachsten geht das mit einer Buchhaltungssoftware, die gleich den QR-Einzahlungsschein generiert.
Dieser Artikel dient als allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die genannten Preise sind Richtwerte für 2026 und können je nach Region, Spezialisierung und Marktsituation abweichen.



