Du bist Tattoo-Artist, weil du Kunst unter die Haut bringst — nicht weil du abends Belege sortieren willst. Aber als Selbständige:r in der Schweiz gehört eine saubere Buchhaltung genauso zu deinem Business wie sterile Nadeln und gute Tinte. Die gute Nachricht: Die Buchhaltung für ein Tattoo-Studio ist kein Hexenwerk. Wenn du ein paar Grundregeln kennst, erledigst du alles in weniger als einer Stunde pro Woche.
In diesem Guide erfährst du, welche Rechtsform sinnvoll ist, wie du Materialkosten, Gastartists und Barzahlungen korrekt verbuchst — und worauf du bei der MWST achten musst.
Rechtsform: Einzelfirma oder GmbH?
Die meisten Tattoo-Artists starten als Einzelfirma. Und das ist in den meisten Fällen auch die richtige Wahl. Die Einzelfirma ist kostenlos zu gründen, erfordert kein Mindestkapital und du brauchst keinen Handelsregistereintrag, solange dein Umsatz unter CHF 100'000 liegt. Deine Buchhaltung bleibt einfach: eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung genügt.
Mehr dazu: Einzelfirma gründen in der Schweiz
Betreibst du ein grösseres Studio mit Angestellten oder mehreren Arbeitsplätzen, lohnt sich der Schritt zur GmbH. Der Vorteil: Die Haftung ist auf das Stammkapital (CHF 20'000) beschränkt. Das ist relevant, weil im Tattoo-Geschäft eine Berufshaftpflichtversicherung zwar Pflicht ist, aber eine GmbH zusätzlichen Schutz bietet.
Gewerbebewilligung und Hygieneauflagen variieren je nach Kanton. In den meisten Kantonen brauchst du:
- Eine Betriebsbewilligung des kantonalen Gesundheitsamts
- Den Nachweis über Hygieneschulungen (Blutübertragbare Krankheiten, Sterilisation)
- Regelmässige Inspektionen deines Studios
Diese Kosten — Bewilligungsgebühren, Schulungen, Inspektionen — sind selbstverständlich Geschäftsausgaben und gehören in deine Buchhaltung.
Drei Geschäftsmodelle — drei Buchhaltungen
Nicht jeder Tattoo-Artist arbeitet gleich. Dein Geschäftsmodell bestimmt, wie deine Buchhaltung aussieht.
Eigenes Studio
Du mietest Räumlichkeiten, richtest das Studio ein und tätowierst deine Kunden. Du trägst alle Kosten und verbuchst alle Einnahmen. Das ist der Klassiker — und buchhalterisch am übersichtlichsten, weil alles über dein Konto läuft.
Stuhlmiete (Chair Rental)
Du vermietest Arbeitsplätze an andere Artists. Die zahlen dir eine monatliche Miete oder einen Tagesansatz. Für dich ist das Mieteinnahme — ein separater Ertrag neben deinen eigenen Tattoo-Einnahmen. Die Mieter sind selbständig und machen ihre eigene Buchhaltung. Wichtig: Erstelle für jede Stuhlmiete eine ordentliche Rechnung.
Gastartist (Guest Spot)
Ein:e Gastartist:in kommt für ein paar Tage oder Wochen in dein Studio und tätowiert eigene Kunden. Die Abrechnung läuft meistens über eine Umsatzbeteiligung (z.B. 30/70 oder 40/60). Buchhalterisch musst du unterscheiden:
- Gastartist stellt dir eine Rechnung: Du verbuchst die Zahlung an den Gastartist als Aufwand. Die gesamten Kundeneinnahmen sind dein Ertrag.
- Du beteiligst den Gastartist direkt: Du verbuchst nur deinen Anteil als Ertrag und den Anteil des Gastartists als durchlaufenden Posten.
Mehr zur Gastartist-Abrechnung weiter unten im Detail.
MWST: Die CHF-100'000-Schwelle
In der Schweiz bist du ab CHF 100'000 Jahresumsatz MWST-pflichtig. Der Normalsatz beträgt aktuell 8.1 % auf Dienstleistungen — und Tätowieren gilt als Dienstleistung.
Für Tattoo-Artists ist die Schwelle besonders relevant: Viele liegen mit einem Stundensatz von CHF 150–250 und einer vollen Agenda genau im Grenzbereich. Rechnest du CHF 200 pro Stunde bei 25 Stunden pro Woche und 45 Arbeitswochen, landest du bei CHF 225'000 — klar MWST-pflichtig.
Bist du unter CHF 100'000? Dann bist du befreit und musst keine MWST abrechnen. Du darfst dann aber auch keine MWST auf deinen Rechnungen ausweisen.
Bist du darüber? Dann musst du dich bei der ESTV anmelden und vierteljährlich eine MWST-Abrechnung einreichen. Du stellst deinen Kunden 8.1 % MWST in Rechnung und kannst im Gegenzug die Vorsteuer auf deinen Geschäftsausgaben (Tinte, Nadeln, Miete etc.) abziehen.
Tipp: Für viele Tattoo-Studios lohnt sich die Saldosteuermethode. Damit rechnest du die MWST pauschal mit einem tieferen Satz ab (branchenabhängig, für persönliche Dienstleistungen oft 5.9 %) und sparst dir die Vorsteuer-Buchhaltung.
Materialkosten richtig verbuchen
Im Tattoo-Business hast du laufend Verbrauchsmaterial. Das Gute: Alles, was du für deine Arbeit einkaufst, ist sofort als Aufwand absetzbar — kein Abschreiben nötig. Typische Materialkosten:
| Material | Kategorie | Beispiel |
|---|---|---|
| Tattoo-Nadeln (Cartridges) | Verbrauchsmaterial | CHF 2–5 pro Stück |
| Tattoo-Tinte | Verbrauchsmaterial | CHF 10–25 pro Flasche |
| Einweghandschuhe (Nitril) | Hygienematerial | CHF 8–15 pro Box |
| Desinfektionsmittel | Hygienematerial | CHF 10–20 pro Liter |
| Folien & Abdeckungen | Verbrauchsmaterial | CHF 15–30 pro Rolle |
| Transferpapier / Stencil-Lösung | Verbrauchsmaterial | CHF 5–15 |
| Pflegeprodukte (Aftercare) | Verbrauchsmaterial | CHF 3–8 pro Tube |
All diese Posten buchst du als Materialaufwand. Bewahre die Quittungen und Lieferscheine auf — 10 Jahre lang, wie in der Schweiz vorgeschrieben.
Tipp: Sammelbestellungen bei Grosshändlern ergeben oft eine einzige Rechnung über mehrere hundert Franken. Hefte den Lieferschein an die Rechnung — so weisst du auch in drei Jahren noch, was du bestellt hast.
Typische Geschäftsausgaben im Tattoo-Studio
Neben dem Verbrauchsmaterial hast du als Studio-Betreiber:in eine Reihe weiterer Geschäftsausgaben, die du absetzen kannst:
Miete und Nebenkosten
Die Studiomiete ist in der Regel dein grösster Fixkostenblock. Miete, Strom, Wasser, Heizung und Reinigung — alles ist absetzbar. Bewahre den Mietvertrag und alle Nebenkostenabrechnungen auf.
Einrichtung und Geräte (Abschreibungen)
Grössere Anschaffungen darfst du nicht auf einmal als Aufwand verbuchen, sondern musst sie über mehrere Jahre abschreiben:
| Anschaffung | Typischer Preis | Abschreibungsdauer |
|---|---|---|
| Tattoo-Maschine (Pen/Coil) | CHF 300–2'000 | 5 Jahre |
| Tattoo-Liege (hydraulisch) | CHF 500–2'000 | 8 Jahre |
| Autoklav (Sterilisator) | CHF 1'500–4'000 | 8 Jahre |
| Studioeinrichtung (Möbel, Beleuchtung) | CHF 2'000–10'000 | 8 Jahre |
| iPad / Tablet (für Design) | CHF 500–1'500 | 3 Jahre |
Kleinere Anschaffungen unter CHF 1'000 kannst du in der Regel direkt als Aufwand verbuchen (Sofortabschreibung). Die Grenze variiert leicht — im Zweifel bei der Steuerverwaltung nachfragen.
Weitere absetzbare Ausgaben
- Berufshaftpflichtversicherung: Absolutes Muss im Tattoo-Business. CHF 300–800 pro Jahr.
- Hygienematerial und Entsorgung: Sharps-Container, Sonderabfall-Entsorgung — alles absetzbar.
- Weiterbildung und Conventions: Tattoo-Conventions (z.B. Zürich, Frankfurt), Workshops, Online-Kurse — inklusive Reise und Unterkunft.
- Portfolio und Website: Hosting, Domain, Fotoshootings deiner Arbeiten, Visitenkarten.
- Software: Buchungssysteme, Buchhaltungssoftware, Design-Apps (Procreate, Photoshop).
- Marketing: Instagram-Ads, Flyer, Schaufensterbeschriftung.
- AHV/IV/EO-Beiträge: Als Selbständige:r zahlst du deine Sozialversicherungsbeiträge selbst — sie sind vollständig absetzbar.
Gastartists richtig abrechnen
Gastartists gehören in vielen Studios zum Alltag. Die korrekte Abrechnung ist aber ein häufiger Stolperstein.
Selbständige Gastartists (Regelfall)
Der Gastartist ist selbständig und stellt dir eine Rechnung über seinen Anteil. Das ist der sauberste Weg. Du bekommst eine Rechnung, bezahlst sie und verbuchst den Betrag als Fremdleistungsaufwand. Der Gastartist versteuert sein Einkommen selbst.
Wichtig: Verlange immer eine korrekte Rechnung mit Name, Adresse, Datum, Leistungsbeschreibung und Betrag. Ohne Rechnung kein Steuerabzug.
Umsatzbeteiligung
Bei einer Umsatzbeteiligung (z.B. 60 % Artist / 40 % Studio) kassierst du die gesamte Summe vom Kunden. Dann rechnest du mit dem Gastartist ab. Buchhalterisch hast du zwei Möglichkeiten:
- Bruttomethode: Du verbuchst den gesamten Kundenumsatz als Ertrag und den Gastartist-Anteil als Aufwand.
- Nettomethode: Du verbuchst nur deinen Anteil als Ertrag.
Die Bruttomethode ist übersichtlicher und bei der MWST-Abrechnung einfacher — wir empfehlen sie.
Ausländische Gastartists — Meldepflicht
Kommt ein Gastartist aus dem Ausland (z.B. aus Deutschland oder den USA), gelten Meldepflichten. Für EU/EFTA-Bürger bei kurzfristigen Einsätzen (bis 90 Tage pro Jahr) musst du den Einsatz über das Meldeverfahren beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) anmelden — in der Regel online, mindestens 8 Tage im Voraus.
Für Nicht-EU-Bürger brauchst du eine Arbeitsbewilligung. Das ist aufwändiger und lohnt sich nur bei längeren Aufenthalten.
Kassenbuch: Pflicht im Bargeschäft
Tattoo-Studios sind klassische Bargeschäfte. Viele Kunden zahlen nach der Sitzung bar oder mit Karte. Sobald du regelmässig Barzahlungen annimmst, bist du verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.
Das Kassenbuch dokumentiert jeden Bargeldein- und -ausgang — chronologisch, lückenlos und täglich. Es muss enthalten:
- Datum
- Beschreibung (z.B. "Tattoo Unterarm, Kunde M. Müller")
- Betrag (Einnahme oder Ausgabe)
- Aktueller Kassenbestand
Keine Lücken, keine Korrekturen mit Tipp-Ex. Fehler werden durchgestrichen und neu geschrieben. Oder du führst dein Kassenbuch digital — dann ist das deutlich komfortabler.
Tipp: Trenne Barzahlungen und Kartenzahlungen sauber. Kartenzahlungen laufen über dein Bankkonto und sind dort automatisch dokumentiert. Nur für Bargeld brauchst du das Kassenbuch.
So hilft dir Pfeffersack
Als Tattoo-Artist willst du tätowieren — nicht buchhalten. Pfeffersack ist die Schweizer Buchhaltungssoftware, die genau dafür gebaut wurde: einfach, schnell und bezahlbar.
- Belege fotografieren und hochladen: Rechnung vom Tattoo-Grosshändler? Einfach abfotografieren — Pfeffersack erkennt die Daten automatisch.
- QR-Rechnungen erstellen: Professionelle Rechnungen mit QR-Zahlteil für deine Kunden — in Sekunden.
- Einnahmen und Ausgaben erfassen: Alles an einem Ort — übersichtlich und ohne Buchhaltungsjargon.
- MWST-Abrechnung: Falls du MWST-pflichtig bist, erstellt Pfeffersack die Abrechnung für dich.
- Ab CHF 7 pro Monat: Günstiger als ein einziger Satz Nadeln.
Checkliste: Buchhaltung fürs Tattoo-Studio
Beim Start
- Rechtsform wählen (Einzelfirma oder GmbH)
- Bei der AHV/SVA als Selbständige:r anmelden
- Kantonale Betriebsbewilligung einholen
- Geschäftskonto eröffnen (getrennt vom Privatkonto)
- Buchhaltungssoftware einrichten
- Berufshaftpflichtversicherung abschliessen
- Prüfen: Bin ich MWST-pflichtig (> CHF 100'000)?
Laufend (wöchentlich)
- Einnahmen und Ausgaben erfassen
- Belege fotografieren und ablegen
- Kassenbuch führen (bei Barzahlungen)
- Gastartist-Rechnungen prüfen und verbuchen
Jährlich
- Einnahmen-/Ausgabenrechnung erstellen
- MWST-Abrechnung einreichen (falls pflichtig, vierteljährlich)
- Steuererklärung ausfüllen (Einkommen aus Selbständigkeit)
- AHV-Beiträge prüfen und nachzahlen
- Abschreibungen berechnen (Maschinen, Einrichtung)
- Umsatz prüfen: MWST-Schwelle erreicht?
Fazit
Die Buchhaltung für ein Tattoo-Studio in der Schweiz ist kein Kunstwerk — aber sie muss sauber sein. Wenn du deine Materialkosten laufend erfasst, ein Kassenbuch führst und Gastartist-Rechnungen ordentlich verbuchst, bist du auf der sicheren Seite. Die grössten Fehler passieren nicht bei komplizierten Steuerfragen, sondern wenn Belege verloren gehen oder Barzahlungen nicht dokumentiert werden.
Starte einfach, bleib dran — und konzentrier dich auf das, was du am besten kannst: grossartige Tattoos stechen.
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