Letzte Aktualisierung: September 2026
Eine einheitliche Homeoffice-Pauschale gibt es in der Schweiz nicht. Angestellte decken ihre Homeoffice-Kosten bei der direkten Bundessteuer über die Pauschale für übrige Berufskosten ab: 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000 pro Jahr gemäss Art. 7 der Berufskostenverordnung. Ein separates Arbeitszimmer können sie nur mit effektiven Kosten abziehen, wenn der Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz stellt und ein wesentlicher Teil der Arbeit zuhause stattfindet. Selbständige rechnen immer effektiv und ziehen die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers als Geschäftsaufwand ab. Dieser Artikel zeigt dir die Praxis der Kantone, den Unterschied zwischen Angestellten und Selbständigen und konkrete Rechenbeispiele, mit denen du deinen Abzug selbst bestimmst.
Wer kann Homeoffice-Kosten absetzen?
Grundsätzlich gibt es drei Gruppen, die Homeoffice steuerlich geltend machen können:
- Angestellte mit regelmässigem Homeoffice, wenn der Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz stellt
- Selbständige ohne externes Büro
- Selbständige mit Hauptarbeitsplatz zuhause, unabhängig von externen Meetings
Die Regeln unterscheiden sich deutlich zwischen diesen Gruppen und zwischen den 26 Kantonen. Wichtig: Der Bund (direkte Bundessteuer) und die Kantone haben teilweise unterschiedliche Abzüge.
Kantonsübersicht: Homeoffice-Pauschalen 2026
Die folgende Übersicht zeigt die Abzugsmethoden für Angestellte mit Homeoffice in der Steuererklärung 2026 (für die Steuerperiode ab 2025, je nach Kanton). Grundlage sind die kantonalen Wegleitungen und Steuerbücher; wo ein Kanton eine eigene Regel veröffentlicht hat, ist sie verlinkt. Für Selbständige gelten in der Regel effektive Abzüge.
| Kanton | Homeoffice-Pauschale Angestellte | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Zürich | Effektive Kosten (anteilig Miete, Nebenkosten) | Keine Pauschale, aber genaue Berechnung möglich |
| Bern | Effektive Kosten | Arbeitszimmer nur, wenn mind. 40 % des Pensums zuhause erledigt wird (TaxInfo Bern) |
| Luzern | Effektive Kosten | Formel (Miete + Nebenkosten) ÷ (Zimmerzahl + 2), Privatanteil mind. 25 % (Steuerbuch Luzern) |
| Uri | Effektive Berechnung | |
| Schwyz | Effektive Berechnung | |
| Obwalden | Effektiv + Pauschale Berufsauslagen | |
| Nidwalden | Effektive Berechnung | |
| Glarus | Effektiv oder Pauschale | |
| Zug | Effektive Berechnung | Hohe Abzüge dank hoher Mieten |
| Freiburg | Effektive Kosten | |
| Solothurn | Effektive Kosten | |
| Basel-Stadt | Effektive Kosten | |
| Basel-Landschaft | Effektiv oder Pauschale | |
| Schaffhausen | Effektive Kosten | |
| Appenzell AR | Effektive Kosten | |
| Appenzell IR | Effektive Kosten | |
| St. Gallen | Effektive Kosten | |
| Graubünden | Effektive Kosten | |
| Aargau | Effektive Kosten | Detaillierte Wegleitung |
| Thurgau | Effektive Kosten | |
| Tessin | Effektive Kosten | |
| Waadt | Effektive Kosten | |
| Wallis | Effektive Kosten | |
| Neuenburg | Effektive Kosten | |
| Genf | Effektive Kosten oder Pauschale | |
| Jura | Effektive Kosten |
Wichtiger Hinweis: Die konkreten Beträge und Methoden ändern sich jährlich. Konsultiere immer die aktuelle Wegleitung deines Kantons oder die Seite der kantonalen Steuerverwaltung. Die meisten Kantone aktualisieren ihre Wegleitungen im Januar oder Februar.
Die effektive Berechnung: So funktioniert sie
Wenn dein Kanton keine Pauschale bietet (oder du die Pauschale aufrunden willst), berechnest du deine Homeoffice-Kosten effektiv. Die Formel lautet:
Abziehbarer Betrag = (Arbeitszimmerfläche ÷ Gesamtfläche Wohnung) × (Miete + Nebenkosten) × (Anzahl Homeoffice-Tage ÷ 5)
Bei Eigentümern ersetzt der Eigenmietwert plus Nebenkosten die Miete.
Mehrere Kantone rechnen statt mit der Fläche mit der Zimmerzahl: Bern teilt die Jahresmiete durch die Anzahl Zimmer plus 2 (TaxInfo Bern), Luzern rechnet gleich, aber inklusive Nebenkosten (Steuerbuch Luzern). Prüfe deshalb die Wegleitung deines Kantons, bevor du rechnest.
Beispiel 1: Angestellte/r mit 2 Tagen Homeoffice
- Wohnung: 80 m² total, Arbeitszimmer 12 m² (15 %)
- Bruttomiete: CHF 1'800/Monat = CHF 21'600/Jahr
- Homeoffice-Anteil: 2 von 5 Arbeitstagen = 40 %
Rechnung: 15 % × CHF 21'600 × 40 % = CHF 1'296 pro Jahr
Dazu kommen anteilige Nebenkosten wie Strom, Heizung und Reinigung; einige Kantone setzen dafür eine feste Pauschale ein, der Kanton Bern laut TaxInfo CHF 300 pro Jahr.
Beispiel 2: Selbständige/r im Vollzeit-Homeoffice
- Wohnung: 100 m² total, Arbeitsbereich 18 m² (18 %)
- Bruttomiete: CHF 2'400/Monat = CHF 28'800/Jahr
- 100 % der Arbeitstage zuhause
Rechnung: 18 % × CHF 28'800 = CHF 5'184 pro Jahr
Zusätzlich abziehbar:
- Anteilige Nebenkosten (Strom, Heizung, Internet)
- Anteilige Versicherungen (Hausrat)
- Infrastruktur (Schreibtisch, Bürostuhl, Beleuchtung)
- Reinigungskosten
Mit diesen Posten liegt der Gesamtabzug spürbar über den CHF 5'184 des reinen Mietanteils.
Die wichtigsten Kriterien: Wann gilt ein Zimmer als Arbeitszimmer?
Nicht jeder Schreibtisch in der Wohnecke wird vom Steueramt als Arbeitszimmer anerkannt. Die typischen Kriterien:
Angestellte
- Wesentlicher Teil der Arbeit zuhause: Der Kanton Bern verlangt laut TaxInfo mindestens 40 % des Arbeitspensums, Luzern gemäss Steuerbuch mehr als ein Drittel der Arbeitszeit.
- Notwendigkeit: Der Arbeitgeber stellt keinen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung. Freiwilliges Homeoffice reicht nicht, auch wenn es im Arbeitsvertrag steht.
- Abgrenzbarer Raum oder Bereich: Idealerweise ein separates Zimmer; bei Vermischung mit Privatnutzung wird anteilig gerechnet.
- Belege: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Arbeitsvertrag mit Homeoffice-Klausel.
Selbständige
- Hauptarbeitsplatz oder klar abgrenzbarer Bereich: Bei fehlendem externen Büro meist unproblematisch.
- Geschäftliche Nutzung dokumentiert: Fotos, Plan der Wohnung mit Markierung.
- Konsequente Nutzung: Nicht nur gelegentlich, sondern regelmässig.
Was du konkret absetzen kannst -- die Liste
Je nach Kanton und Situation sind folgende Posten (anteilig) abziehbar:
| Posten | Absetzbarkeit | Typische Höhe/Jahr (CHF) |
|---|---|---|
| Miete (anteilig Arbeitszimmer) | Ja | 1'000 -- 5'000 |
| Eigenmietwert (anteilig, bei Eigentum) | Ja | 800 -- 3'500 |
| Nebenkosten (Strom, Heizung) | Ja (anteilig) | 200 -- 500 |
| Internet-Anschluss (anteilig) | Ja | 200 -- 500 |
| Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl) | Sofort oder Abschreibung | 500 -- 2'500 einmalig |
| IT-Infrastruktur (Laptop, Monitor) | Abschreibung über 3 -- 5 Jahre | variabel |
| Reinigung (anteilig) | Ja, bei Selbständigen | 200 -- 600 |
| Hausratversicherung (anteilig) | Teilweise | 50 -- 150 |
| Büromaterial | Voll abziehbar | 100 -- 500 |
Wichtig: Bei Angestellten deckt die Pauschale für übrige Berufskosten einen Teil dieser Posten bereits ab: bei der direkten Bundessteuer 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000 gemäss Art. 7 BKV. Der effektive Abzug lohnt sich nur, wenn er über der Pauschale liegt.
Unterschied Angestellte vs. Selbständige -- das grosse Missverständnis
Der Unterschied ist grösser, als viele denken.
Angestellte
- Homeoffice nur abziehbar, wenn über der allgemeinen Pauschale für übrige Berufskosten (Bund und Kanton Luzern: 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000)
- Effektive Kosten statt Pauschale möglich, wenn höher
- Kann nur geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellt
- Belege: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Arbeitsvertrag
- Die Details für Arbeitnehmende findest du im Artikel Home Office Steuer absetzen
Selbständige
- Homeoffice als Geschäftsausgabe in der Gewinnrechnung, gestützt auf Art. 27 DBG
- Keine Pauschale, immer effektiv
- Grosszügigere Anerkennung durch Steuerbehörden
- Zusätzlich: Anteil Geschäftsfahrzeug, anteilige Hausrat, Büromöbelabschreibung
- Belege: Eigene Buchhaltung, Rechnungen, Raumplan
Rechenbeispiel Unterschied
Ein Software-Entwickler, Wohnung 80 m² mit 12 m² Arbeitszimmer, Miete CHF 2'200/Monat:
Als Angestellter (2 Tage Homeoffice):
- Anteil: 15 % × CHF 26'400 × 40 % = CHF 1'584
- Plus Nebenkosten: CHF 200
- Total: CHF 1'784
- Abziehbar aber nur, soweit über der allgemeinen Pauschale von mindestens CHF 2'000 (3 % des Nettolohns, höchstens CHF 4'000). → Oft CHF 0 zusätzlich, weil die Pauschale bereits höher ist als die effektiven Kosten.
Als Selbständiger (Vollzeit):
- Anteil: 15 % × CHF 26'400 = CHF 3'960
- Plus Nebenkosten, Büro, Internet, anteilige Reinigung: CHF 800 -- 1'500
- Total: CHF 4'760 -- 5'460
- Direkt als Geschäftsausgabe abziehbar, reduziert Gewinn und damit Einkommenssteuer und AHV.
Der Unterschied ist erheblich: Der gleiche Raum bringt als Selbständiger einen echten Abzug, der als Angestellter in der Pauschale untergeht. Wie viel Steuern und AHV du damit sparst, rechnest du mit dem Steuerrechner für Selbständige durch.
Typische Fehler bei der Deklaration
1. Zu grosses Arbeitszimmer angeben
Wer 25 m² Arbeitszimmer bei 70 m² Wohnung angibt, weckt Misstrauen. Faustregel: Ein realistisches Arbeitszimmer liegt zwischen 8 und 20 m² -- mehr nur bei klarem Bedarf.
2. Arbeitszimmer gleichzeitig Gäste-/Hobbyzimmer
Wenn der Raum mehrfach genutzt wird, ist nur ein Anteil abziehbar. Das Steueramt akzeptiert oft 50 % bei Mischnutzung.
3. Ganze Miete abziehen
Absolutes No-Go. Nur der anteilige Prozentsatz der Wohnfläche ist abziehbar, nie die gesamte Miete.
4. Keine Belege bereithalten
Bei Rückfragen zeigt das Steueramt wenig Gnade. Mietvertrag, Plan, Arbeitsvertrag und Nebenkostenabrechnung sollten griffbereit sein.
5. Doppelabzug bei Pauschale
Bei Angestellten gilt: Entweder die allgemeine Pauschale ODER effektive Kosten. Nicht beides kombinieren.
Sonderfälle, die sich lohnen
Selbständige mit doppeltem Büro
Wenn du ein externes Büro hast und zusätzlich zuhause arbeitest, kannst du beide anteilig abziehen. Gängig bei Beratern, die Büro in Zürich haben, aber einen Teil der Woche im Homeoffice in Winterthur verbringen.
Eigentümer mit Eigenmietwert
Bei Eigentümern wird statt Miete der anteilige Eigenmietwert abgezogen. Rechnerisch analog, aber der Eigenmietwert ist oft tiefer als die Marktmiete -- der Abzug entsprechend auch.
Gemeinsamer Haushalt, beide Homeoffice
Zwei Partner im Homeoffice können beide einen Anteil abziehen. Idealerweise zwei verschiedene Räume. Bei geteiltem Raum: Anteil halbieren.
Nebenerwerb
Auch Nebenerwerbstätige mit kleiner Einzelfirma können anteilige Homeoffice-Kosten als Geschäftsausgabe absetzen. Das reduziert den steuerlich relevanten Gewinn deiner Nebenerwerbs-Einzelfirma. Details in unserem Artikel Homeoffice-Abzug Einzelfirma Schweiz.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale in der Schweiz 2026?
Eine einheitliche nationale Homeoffice-Pauschale gibt es auch 2026 nicht. Angestellte erhalten bei der direkten Bundessteuer die Pauschale für übrige Berufskosten von 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und höchstens CHF 4'000 pro Jahr (Art. 7 BKV); der Kanton Luzern wendet gemäss Steuerbuch dieselben Werte an. Ein Arbeitszimmer darüber hinaus gibt es nur mit effektiven Kosten und nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für Selbständige gibt es keine Pauschale -- Homeoffice-Kosten sind anteilig als Geschäftsausgabe abziehbar.
Kann ich Homeoffice-Kosten auch absetzen, wenn mein Arbeitgeber ein Büro stellt?
Grundsätzlich nein. Die Steuerbehörden akzeptieren Arbeitszimmerkosten nur, wenn der Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und ein wesentlicher Teil der Arbeit zuhause erledigt wird. Freiwilliges Homeoffice reicht nicht, auch nicht mit einer Klausel im Arbeitsvertrag. Was in diesem Fall bleibt, ist die Pauschale für übrige Berufskosten.
Muss ich das Arbeitszimmer dem Steueramt nachweisen?
Nicht automatisch -- die Steuererklärung wird zunächst ohne detaillierte Belege eingereicht. Bei Rückfragen (oft Stichproben oder bei auffälligen Abzügen) verlangt das Steueramt: Mietvertrag, Plan der Wohnung, Fotos, Arbeitsvertrag mit Homeoffice-Klausel. Bewahre diese Dokumente 10 Jahre auf: So lange kann das Steueramt nach Ablauf der Steuerperiode ein Nachsteuerverfahren einleiten (Art. 152 DBG).
Welche Kosten sind neben der Miete abziehbar?
Anteilig: Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser), Internet, Hausratversicherung. Voll: Büromaterial, spezifische Geschäftsausstattung. Abschreibbar: Büromöbel, IT-Infrastruktur (Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Laptop) über 3 -- 5 Jahre. Bei Selbständigen zusätzlich: Reinigungskosten, anteilige Versicherungen.
Ist der Homeoffice-Abzug bei der Bundessteuer und Kantonssteuer gleich?
Nein. Die direkte Bundessteuer folgt Art. 26 DBG (Angestellte) und Art. 27 DBG (Selbständige) und akzeptiert generell effektive berufliche Unkosten -- unter Berücksichtigung der Pauschale "Übrige Berufskosten". Die kantonalen Steuergesetze sind ähnlich, aber jeder Kanton hat eigene Wegleitungen mit teilweise spezifischen Pauschalen und Obergrenzen. Die Abzüge auf Bundes- und Kantonsebene müssen in der Steuererklärung oft getrennt erfasst werden.
Was ist günstiger: Pauschale oder effektive Berechnung?
Das hängt von deiner Situation ab. Bei hoher Miete und kleinem Arbeitszimmer lohnt sich meist der effektive Abzug. Bei tiefer Miete und grösserem Arbeitszimmer auch. Bei Angestellten mit moderater Miete und wenigen Homeoffice-Tagen deckt die allgemeine Pauschale "Übrige Berufskosten" oft schon alles ab. Rechne beide Varianten einmal durch und wähle die höhere.
Kann ich rückwirkend Homeoffice-Kosten geltend machen?
Wenn die Steuererklärung bereits eingereicht ist, aber noch nicht rechtskräftig veranlagt wurde, kannst du eine Berichtigung oder einen Einsprachebrief einreichen. Nach rechtskräftiger Veranlagung ist eine Korrektur nur noch in eng begrenzten Fällen möglich (z.B. Revisionsgründe). Deshalb: Immer vor der Einreichung prüfen, ob alle Homeoffice-Kosten erfasst sind.
Fazit: Ein Abzug, der sich fast immer lohnt
Der Homeoffice-Abzug gehört zu den am häufigsten übersehenen Steuerabzügen in der Schweiz. Wie viel du sparst, hängt von Miete, Zimmergrösse, Kanton und deinem Grenzsteuersatz ab; bei Selbständigen mit Vollzeit-Homeoffice fällt der Abzug in der Regel deutlich höher aus als bei Angestellten, weil er nicht in einer Pauschale untergeht. Der Aufwand für die Dokumentation ist einmalig und überschaubar.
Meine Empfehlung: Einmal in Ruhe die Wohnfläche vermessen, einen Raumplan zeichnen, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung griffbereit machen -- und dann jedes Jahr die Werte aktualisieren. Wer als Selbständiger arbeitet, sollte das Homeoffice immer in der Geschäftsbuchhaltung mitführen: Das spart doppelt, bei Einkommenssteuer und AHV.
Mit einer strukturierten Buchhaltung wird das ganz einfach: In Pfeffersack erfasst du alle Geschäftsausgaben inklusive Homeoffice-Anteile und exportierst sie im Januar direkt für deine Steuererklärung. 7 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Dieser Artikel wurde am 16. April 2026 erstellt. Die kantonalen Pauschalen und Praxen ändern sich jährlich -- konsultiere immer die aktuelle Wegleitung deiner kantonalen Steuerverwaltung. Im Zweifel hilft auch ein kurzer Anruf beim zuständigen Steueramt oder eine Konsultation beim Treuhänder.


