Du nutzt Adobe Creative Cloud, Google Workspace, Canva Pro oder ein anderes SaaS-Tool aus dem Ausland? Dann bist du möglicherweise bezugsteuerpflichtig, und weisst es nicht. Die Bezugsteuer ist eine der am häufigsten übersehenen Steuerpflichten für Schweizer Selbständige. In diesem Artikel erfährst du, wann die Bezugsteuer greift, wie du sie berechnest und wo du sie deklarierst.
Was ist die Bezugsteuer?
Die Bezugsteuer (auch Akquisitionssteuer genannt) ist eine Form der Mehrwertsteuer, die anfällt, wenn du als Unternehmen in der Schweiz Dienstleistungen von einem ausländischen Anbieter beziehst, der nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen ist.
Die Logik dahinter: Wenn ein Schweizer Anbieter dir eine Dienstleistung verkauft, stellt er dir die MWST in Rechnung und führt sie an die ESTV ab. Bei einem ausländischen Anbieter fehlt dieser Schritt. Also musst du als Empfänger die MWST selbst deklarieren und abführen. Das ist die Bezugsteuer.
Gesetzliche Grundlage: Art. 45 Abs. 1 MWSTG (Mehrwertsteuergesetz)
Wann fällt Bezugsteuer an?
Die Bezugsteuer greift, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Du beziehst eine Dienstleistung (nicht physische Waren, diese werden beim Zoll versteuert)
- Der Anbieter hat seinen Sitz im Ausland und ist nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen
- Der Leistungsort ist die Schweiz (bei den meisten Dienstleistungen ist das der Sitz des Empfängers)
- Du bist ein Unternehmen, nicht eine Privatperson
Die CHF 10'000 Schwelle
Hier wird es wichtig: Gemäss Art. 45 Abs. 2 MWSTG bist du bezugsteuerpflichtig, wenn du pro Kalenderjahr Dienstleistungen im Wert von mehr als CHF 10'000 von nicht im MWST-Register eingetragenen ausländischen Anbietern beziehst.
Diese Schwelle gilt unabhängig davon, ob du selbst MWST-pflichtig bist oder nicht. Auch wenn du als Einzelfirma unter der MWST-Umsatzgrenze von CHF 100'000 liegst, kannst du bezugsteuerpflichtig sein.
| Situation | Bezugsteuerpflicht |
|---|---|
| Auslandsdienstleistungen unter CHF 10'000/Jahr | Nein (ausser du bist MWST-pflichtig) |
| Auslandsdienstleistungen über CHF 10'000/Jahr | Ja |
| Bereits MWST-pflichtig (über CHF 100'000 Umsatz) | Ja, ab dem ersten Franken |
| Privatperson | Nein |
Wichtig: Wenn du bereits regulär MWST-pflichtig bist, deklarierst du die Bezugsteuer einfach in deiner regulären MWST-Abrechnung. Die CHF 10'000-Schwelle spielt dann keine Rolle.
Typische Beispiele für Freelancer
Fast jeder Freelancer nutzt heute Dienste aus dem Ausland. Hier die häufigsten Fälle:
Software & SaaS-Abos
| Dienst | Anbieter-Sitz | Bezugsteuer? |
|---|---|---|
| Adobe Creative Cloud | Irland/USA | Ja, wenn Anbieter nicht CH-MWST-registriert |
| Google Workspace | Irland | Prüfen (Google ist teils CH-registriert) |
| Microsoft 365 | Irland | Prüfen (Microsoft Ireland Operations Ltd. ist CH-registriert) |
| Canva Pro | Australien | Ja |
| Figma | USA | Ja |
| Slack | USA | Prüfen |
| Zoom | USA | Ja |
| Notion | USA | Ja |
| Mailchimp | USA | Ja |
Tipp: Ob ein Anbieter im Schweizer MWST-Register eingetragen ist, kannst du auf der ESTV-Website prüfen. Ist auf der Rechnung eine Schweizer UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx MWST) angegeben, ist der Anbieter registriert, und du musst keine Bezugsteuer zahlen, weil die MWST bereits enthalten ist.
Weitere typische Fälle
- Werbung: Google Ads, Meta Ads (Facebook/Instagram). Achtung: Google und Meta sind teilweise in der Schweiz registriert
- Hosting: Ausländische Hosting-Provider, Cloud-Dienste
- Freelancer-Plattformen: Upwork, Fiverr, wenn du dort Dienstleistungen einkaufst
- Beratung: Ausländische Berater, Coaches, Anwälte
- Lizenzen: Stockfotos (Shutterstock, iStock), Schriftlizenzen, Musiklizenzen
Wie berechne ich die Bezugsteuer?
Die Berechnung ist einfacher als du denkst. Du wendest den normalen MWST-Satz auf den Rechnungsbetrag an.
Aktuelle MWST-Sätze (2026)
| Satz | Höhe | Gilt für |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1% | Die meisten Dienstleistungen |
| Reduzierter Satz | 2.6% | Bestimmte Güter (selten bei Auslandsdienstleistungen) |
| Sondersatz | 3.8% | Beherbergung (kaum relevant) |
Rechenbeispiel
Adobe Creative Cloud: CHF 600/Jahr
Google Workspace: CHF 250/Jahr (falls nicht CH-registriert)
Canva Pro: CHF 120/Jahr
Figma: CHF 180/Jahr
Notion: CHF 100/Jahr
Zoom: CHF 200/Jahr
Diverse weitere: CHF 550/Jahr
─────────────────────────────────────────
Total Auslandsdienstleistungen: CHF 2'000/Jahr
Bezugsteuer (8.1%): CHF 162
In diesem Beispiel liegst du unter CHF 10'000. Du wärst also nur bezugsteuerpflichtig, wenn du bereits regulär MWST-pflichtig bist.
Wenn die Schwelle überschritten wird
SaaS-Abos: CHF 3'000/Jahr
Google Ads: CHF 5'000/Jahr
Ausländische Beratung: CHF 4'000/Jahr
─────────────────────────────────────────
Total: CHF 12'000/Jahr (über CHF 10'000!)
Bezugsteuer (8.1%): CHF 972
Hier wärst du bezugsteuerpflichtig und müsstest dich bei der ESTV anmelden.
Wie deklariere ich die Bezugsteuer?
Wenn du bereits MWST-pflichtig bist
Du deklarierst die Bezugsteuer in deiner regulären MWST-Abrechnung auf dem ESTV-ePortal:
- Ziffer 381: Bezugsteuer auf Dienstleistungen aus dem Ausland
- Die Bezugsteuer wird zusammen mit deiner normalen MWST-Zahllast abgerechnet
Wenn du die effektive Methode nutzt, kannst du die Bezugsteuer gleichzeitig als Vorsteuer abziehen (Ziffer 400). Das Ergebnis: Die Bezugsteuer ist ein Nullsummenspiel: Du deklarierst sie, ziehst sie wieder ab, und der finanzielle Effekt ist null.
Beim Saldosteuersatz sieht es anders aus: Hier gibt es keinen Vorsteuerabzug, und die Bezugsteuer wird zur echten Kostenlast.
Wenn du nicht MWST-pflichtig bist, aber über CHF 10'000 liegst
Du musst dich bei der ESTV als bezugsteuerpflichtig anmelden. Das ist nicht dasselbe wie eine reguläre MWST-Registrierung. Du wirst nur für die Bezugsteuer registriert.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, ebenfalls über das ePortal der ESTV.
Achtung: Ein Vorsteuerabzug ist in diesem Fall nicht möglich. Die Bezugsteuer ist eine echte zusätzliche Belastung für dich.
Bezugsteuer und Vorsteuerabzug: Wann wird es zum Nullsummenspiel?
| Deine Situation | Bezugsteuer zahlen? | Vorsteuerabzug? | Effektive Kosten |
|---|---|---|---|
| MWST-pflichtig, effektive Methode | Ja | Ja (vollständig) | CHF 0 |
| MWST-pflichtig, Saldosteuersatz | Ja | Nein | Volle Bezugsteuer |
| Nicht MWST-pflichtig, über CHF 10'000 | Ja | Nein | Volle Bezugsteuer |
| Nicht MWST-pflichtig, unter CHF 10'000 | Nein | - | Keine |
Für die meisten Freelancer mit der effektiven Methode ist die Bezugsteuer also nur ein administrativer Aufwand, aber keine finanzielle Belastung. Beim Saldosteuersatz hingegen kann sie ins Geld gehen.
Falls du unsicher bist, welche MWST-Methode für dich die richtige ist, hilft dir unser Vergleich der MWST-Methoden weiter.
Die häufigsten Fehler bei der Bezugsteuer
Fehler 1: Bezugsteuer komplett ignorieren
Viele Selbständige wissen nicht, dass es die Bezugsteuer gibt. Das kann bei einer MWST-Revision teuer werden. Die ESTV kann die Steuer rückwirkend einfordern, inklusive Verzugszinsen.
Fehler 2: Physische Waren und Dienstleistungen verwechseln
Die Bezugsteuer gilt nur für Dienstleistungen. Physische Waren aus dem Ausland werden bei der Einfuhr vom Zoll mit der Einfuhrsteuer belegt. Das ist ein anderer Vorgang.
Fehler 3: Anbieter nicht im MWST-Register prüfen
Manche ausländische Unternehmen haben sich freiwillig im Schweizer MWST-Register angemeldet (z.B. grosse Tech-Konzerne). In dem Fall stellen sie dir die Schweizer MWST direkt in Rechnung, und du musst keine Bezugsteuer zahlen. Prüfe immer die Rechnung auf eine Schweizer UID-Nummer.
Fehler 4: Schwellenwert falsch berechnen
Die CHF 10'000 beziehen sich auf das Kalenderjahr und auf alle Bezüge von nicht-registrierten ausländischen Anbietern zusammen, nicht pro Anbieter.
Fehler 5: Bezugsteuer bei Saldosteuersatz unterschätzen
Wer den Saldosteuersatz nutzt und viele ausländische SaaS-Dienste bezieht, zahlt die Bezugsteuer effektiv aus der eigenen Tasche. Das kann je nach Volumen mehrere hundert Franken pro Jahr ausmachen.
Checkliste: Bezugsteuer für Selbständige
- Liste aller genutzten Dienste mit ausländischem Anbieter erstellen
- Prüfen, ob Anbieter im Schweizer MWST-Register eingetragen sind (uid.admin.ch)
- Jährliches Total der Bezüge berechnen
- Bei Überschreitung von CHF 10'000: Bei der ESTV als bezugsteuerpflichtig anmelden
- Bezugsteuer quartalsweise in der MWST-Abrechnung deklarieren (Ziffer 381)
- Bei effektiver Methode: Vorsteuerabzug geltend machen (Ziffer 400)
- Belege 10 Jahre aufbewahren
Fazit
Die Bezugsteuer ist kein Hexenwerk, aber sie wird von vielen Selbständigen übersehen. Wer SaaS-Tools aus dem Ausland nutzt, und das tun heute fast alle, sollte wissen, ob und wann die Bezugsteuer greift.
Für MWST-pflichtige Selbständige mit effektiver Methode ist sie finanziell neutral: Du deklarierst sie und ziehst sie wieder als Vorsteuer ab. Beim Saldosteuersatz oder als nicht-MWST-pflichtiger Unternehmer mit über CHF 10'000 an Auslandsdienstleistungen wird sie zur echten Kostenlast.
Im Zweifelsfall: Sprich mit deinem Treuhänder. Und halte deine Ausgaben sauber nach In- und Ausland getrennt. Das macht die Abrechnung am Jahresende deutlich einfacher.
Wie du deine MWST korrekt abrechnest, haben wir in einem separaten Artikel ausführlich beschrieben.
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