Das Jahr 2026 bringt wichtige Änderungen bei der Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz. In diesem Artikel erfährst du, was sich ändert und was du als Selbständiger oder Kleinunternehmer beachten musst.
Inhaltsverzeichnis
- MWST-Sätze 2026
- Neu: Jährliche Abrechnung
- Plattformbesteuerung
- Streaming und digitale Dienste
- Einfuhren aus dem Ausland
- Wichtige Fristen 2026
- Checkliste für Selbständige
MWST-Sätze 2026 {#mwst-saetze-2026}
Aktuelle Sätze (unverändert seit 2024)
Die MWST-Sätze bleiben 2026 unverändert:
| Kategorie | Satz | |-----------|------| | Normalsatz | 8.1% | | Reduzierter Satz | 2.6% | | Sondersatz (Beherbergung) | 3.8% |
Was gilt der reduzierte Satz (2.6%)?
- Lebensmittel und Getränke (ausser Alkohol und Restaurant)
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
- Medikamente
- Kulturelle Veranstaltungen
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Was gilt der Sondersatz (3.8%)?
- Hotelübernachtungen
- Beherbergungsleistungen inkl. Frühstück
Achtung 2028: Per 1. Januar 2028 sind höhere Sätze geplant (8.8% / 2.8% / 4.2%) zur Finanzierung der AHV.
Neu: Jährliche MWST-Abrechnung {#jaehrliche-abrechnung}
Die wichtigste Neuerung 2026
Ab 2026 können Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 auf eine jährliche MWST-Abrechnung wechseln.
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│ JÄHRLICHE ABRECHNUNG – AUF EINEN BLICK │
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│ │
│ WER KANN WECHSELN? │
│ • Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 │
│ • Alle Rechtsformen (Einzelfirma, GmbH, AG, etc.) │
│ │
│ WAS ÄNDERT SICH? │
│ • Nur noch 1 Abrechnung pro Jahr (statt 4) │
│ • Aber: Quartalsweise VORAUSZAHLUNGEN bleiben! │
│ │
│ ANTRAGSFRIST │
│ • Bis 28. Februar 2026 bei der ESTV beantragen │
│ • Über das ESTV SuisseTax Portal │
│ │
│ WANN SINNVOLL? │
│ • Relativ stabiler Umsatz über das Jahr │
│ • Weniger administrativer Aufwand gewünscht │
│ • Buchhalterische Genauigkeit höher als Cashflow-Optimierung │
│ │
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Wie funktioniert die jährliche Abrechnung?
- Quartalsweise Vorauszahlungen: Du zahlst weiterhin vierteljährlich (basierend auf Vorjahr oder Schätzung)
- Jährliche Abrechnung: Ende Jahr rechnest du die effektive MWST ab
- Ausgleich: Differenz wird nachgezahlt oder gutgeschrieben
Lohnt sich der Wechsel?
| Situation | Empfehlung | |-----------|------------| | Stabiler Umsatz, wenig Aufwand gewünscht | ✅ Jährlich | | Stark schwankender Umsatz | ❌ Quartalsweise | | Hohe Vorsteuer in einzelnen Quartalen | ❌ Quartalsweise | | Startups mit unsicherer Prognose | ❌ Quartalsweise |
So beantragst du die jährliche Abrechnung
- Anmelden auf SuisseTax Portal
- "Abrechnungsart ändern" auswählen
- Antrag einreichen bis spätestens 28. Februar 2026
- Bestätigung abwarten
Plattformbesteuerung {#plattformbesteuerung}
Was ist die Plattformbesteuerung?
Ab 2026 werden Online-Plattformen für die MWST von Verkäufen verantwortlich, die über sie abgewickelt werden. Das betrifft vor allem ausländische Plattformen.
Was bedeutet das für dich?
| Situation | Auswirkung | |-----------|------------| | Du verkaufst über eine Plattform | Die Plattform rechnet die MWST ab | | Du betreibst eine Plattform | Du wirst MWST-pflichtig für Drittverkäufe | | Du kaufst über eine Plattform | Keine Änderung für dich |
Wann gilt die Plattformbesteuerung?
Die Plattform wird MWST-pflichtig, wenn:
- Sie den Versand oder die Auslieferung ermöglicht
- Die Verkäufer keine Schweizer MWST-Nummer haben
- Weltweiter Umsatz der Plattform > CHF 100'000
Betroffene Plattformen (Beispiele)
- Amazon, eBay, AliExpress
- Etsy, Wish
- Kleinere spezialisierte Marktplätze
Für Selbständige relevant: Wenn du über solche Plattformen verkaufst, prüfe, ob die Plattform die MWST bereits abführt – sonst musst du es weiterhin selbst tun.
Streaming und digitale Dienste {#streaming}
Neue Regelung für digitale Dienste
Für ausländische Anbieter von Streaming-Diensten und digitalen Leistungen gilt ab 2026:
Leistungsort = Sitz des Empfängers
Das bedeutet:
- Netflix, Spotify & Co. müssen Schweizer MWST abführen
- Betrifft auch Cloud-Services, Online-Kurse, Software-Abos
Was bedeutet das für Schweizer Selbständige?
| Du bist... | Konsequenz | |------------|------------| | Konsument | Preise könnten MWST-transparent werden | | Anbieter digitaler Dienste | Prüfe, ob du im Ausland MWST-pflichtig wirst | | Käufer von Software | MWST sollte korrekt ausgewiesen sein |
Einfuhren aus dem Ausland {#einfuhren}
Senkung der Wertfreigrenze
| Jahr | Wertfreigrenze pro Person/Tag | |------|------------------------------| | Bis 2025 | CHF 300 | | Ab 2026 | CHF 150 |
Was bedeutet das?
- Bei Einkäufen im Ausland über CHF 150 wird MWST fällig
- Gilt für Waren, die persönlich eingeführt werden
- Auch für Online-Bestellungen relevant
Für Selbständige
Wenn du Waren für dein Geschäft im Ausland einkaufst:
- Einfuhr-MWST kann als Vorsteuer abgezogen werden
- Aber: Korrekte Deklaration wird wichtiger
Wichtige Fristen 2026 {#fristen}
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│ MWST-KALENDER 2026 │
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│ │
│ 28. FEBRUAR 2026 │
│ • Antrag für jährliche Abrechnung (wenn gewünscht) │
│ • Letzte Frist! │
│ │
│ 31. MAI 2026 │
│ • Abrechnung Q1/2026 (quartalsweise) │
│ • Oder: 1. Vorauszahlung (jährlich) │
│ │
│ 31. AUGUST 2026 │
│ • Abrechnung Q2/2026 (quartalsweise) │
│ • Oder: 2. Vorauszahlung (jährlich) │
│ │
│ 30. NOVEMBER 2026 │
│ • Abrechnung Q3/2026 (quartalsweise) │
│ • Oder: 3. Vorauszahlung (jährlich) │
│ │
│ 28. FEBRUAR 2027 │
│ • Abrechnung Q4/2026 (quartalsweise) │
│ • Oder: Jahresabrechnung 2026 (jährlich) │
│ │
│ WICHTIG: Online-Einreichungspflicht seit 2025! │
│ Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert. │
│ │
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Verspätung vermeiden
Bei verspäteter Einreichung drohen:
- Verzugszinsen
- Mahngebühren
- Im Wiederholungsfall: Bussen
Bin ich überhaupt MWST-pflichtig?
Die 100'000-Franken-Grenze
Du bist obligatorisch MWST-pflichtig, wenn:
- Dein Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen über CHF 100'000 liegt
Freiwillige Unterstellung
Auch unter CHF 100'000 kannst du dich freiwillig der MWST unterstellen. Das lohnt sich wenn:
| Situation | Freiwillig sinnvoll? | |-----------|---------------------| | Viele Geschäftskunden (B2B) | ✅ Ja – die können Vorsteuer abziehen | | Hohe Investitionen | ✅ Ja – du kannst MWST zurückfordern | | Hauptsächlich Privatkunden | ❌ Nein – macht dich teurer | | Geringe Vorsteuer | ❌ Nein – mehr Aufwand als Nutzen |
Effektive Methode vs. Saldosteuersatz
| Methode | Für wen? | |---------|----------| | Effektive Methode | Hohe Vorsteuer, komplexe Geschäfte | | Saldosteuersatz | Einfache Geschäfte, geringe Vorsteuer |
Tipp: Lies unseren ausführlichen MWST-Guide für Selbständige für eine detaillierte Erklärung.
Checkliste für Selbständige 2026 {#checkliste}
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│ MWST 2026 – CHECKLISTE FÜR SELBSTÄNDIGE │
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│ │
│ GRUNDLAGEN PRÜFEN │
│ □ Bin ich MWST-pflichtig? (Umsatzgrenze CHF 100'000) │
│ □ Stimmt meine Abrechnungsmethode noch? │
│ □ Sind meine MWST-Sätze aktuell? │
│ │
│ NEUERUNGEN 2026 │
│ □ Jährliche Abrechnung prüfen (bis 28.2.2026 beantragen) │
│ □ Plattformverkäufe: Wer rechnet MWST ab? │
│ □ Digitale Dienste: Preise prüfen │
│ │
│ BUCHHALTUNG ANPASSEN │
│ □ Software auf MWST-Sätze 2026 prüfen │
│ □ Rechnungsvorlagen aktualisieren │
│ □ Vorsteuerabzug korrekt erfassen │
│ │
│ FRISTEN IM KALENDER │
│ □ 28.2.2026: Antrag jährliche Abrechnung │
│ □ 31.5. / 31.8. / 30.11. / 28.2.: Abrechnungstermine │
│ │
│ ONLINE-PFLICHT │
│ □ SuisseTax-Konto vorhanden und aktiv │
│ □ Zugang zu elektronischer Signatur │
│ │
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Ausblick: MWST-Erhöhung 2028
Zum Abschluss noch ein wichtiger Hinweis: Per 1. Januar 2028 sind höhere MWST-Sätze geplant:
| Satz | 2026 | 2028 (geplant) | |------|------|----------------| | Normalsatz | 8.1% | 8.8% | | Reduzierter Satz | 2.6% | 2.8% | | Sondersatz | 3.8% | 4.2% |
Die Erhöhung dient der Finanzierung der AHV (13. AHV-Rente).
Fazit
Die MWST-Änderungen 2026 bringen vor allem Vereinfachungen für Kleinunternehmer:
Die wichtigsten Punkte:
- ✅ MWST-Sätze bleiben gleich (8.1% / 2.6% / 3.8%)
- ✅ Jährliche Abrechnung neu möglich (Antrag bis 28.2.2026)
- ✅ Plattformbesteuerung entlastet Verkäufer
- ⚠️ Online-Pflicht seit 2025 – nur noch digital
- ⚠️ 2028 kommen höhere Sätze
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