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MWST Änderungen 2026: Was Selbständige jetzt wissen müssen

MWST Änderungen 2026: Was Selbständige jetzt wissen müssen

MWST 2026 auf einen Blick: Jährliche Abrechnung, Plattformbesteuerung und Wertfreigrenze CHF 150 — was seit der Teilrevision 2025 gilt und was du beachten musst.

Wasili Aebi
30. Januar 2026
Aktualisiert: 10. Juli 2026
9 min read
MWSTMehrwertsteuerSteuernSelbständige2026
TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • Die MWST-Sätze bleiben 2026 unverändert: 8.1% Normalsatz, 2.6% reduziert, 3.8% Beherbergung — höhere Sätze sind erst per 2028 geplant.
  • Seit der MWSTG-Teilrevision 2025 können Unternehmen bis CHF 5'005'000 Jahresumsatz auf die jährliche MWST-Abrechnung wechseln; Antrag für 2026 bis 28. Februar 2026 bei der ESTV.
  • Auch bei jährlicher Abrechnung bleiben quartalsweise Vorauszahlungen bestehen — die Differenz wird am Jahresende ausgeglichen.
  • Online-Plattformen sind seit dem 1. Januar 2025 für die MWST der über sie abgewickelten Verkäufe verantwortlich — prüfe, ob deine Plattform bereits abführt.
  • Die Wertfreigrenze bei Einfuhren liegt seit 2025 bei CHF 150 pro Person und Tag (vorher CHF 300).
  • Inhaltsverzeichnis
  • MWST-Sätze 2026
  • Aktuelle Sätze (unverändert seit 2024)
  • Was gilt der reduzierte Satz (2.6%)?
  • Was gilt der Sondersatz (3.8%)?
  • Neu: Jährliche MWST-Abrechnung
  • Die wichtigste Neuerung 2026
  • Wie funktioniert die jährliche Abrechnung?
  • Lohnt sich der Wechsel?
  • So beantragst du die jährliche Abrechnung
  • Plattformbesteuerung
  • Was ist die Plattformbesteuerung?
  • Was bedeutet das für dich?
  • Wann gilt die Plattformbesteuerung?
  • Betroffene Plattformen (Beispiele)
  • Streaming und digitale Dienste
  • Neue Regelung für digitale Dienste
  • Was bedeutet das für Schweizer Selbständige?
  • Einfuhren aus dem Ausland
  • Senkung der Wertfreigrenze
  • Was bedeutet das?
  • Für Selbständige
  • Wichtige Fristen 2026
  • Verspätung vermeiden
  • Bin ich überhaupt MWST-pflichtig?
  • Die 100'000-Franken-Grenze
  • Freiwillige Unterstellung
  • Effektive Methode vs. Saldosteuersatz
  • Checkliste für Selbständige 2026
  • Ausblick: MWST-Erhöhung 2028
  • Fazit
  • Häufige Fragen
  • Was ändert sich 2026 bei der MWST in der Schweiz?
  • Bleiben die MWST-Sätze 2026 gleich?
  • Wer kann auf die jährliche MWST-Abrechnung wechseln?
  • Muss ich als Plattform-Verkäufer 2026 noch selbst MWST abrechnen?
  • MWST-Buchhaltung mit Pfeffersack

Für die MWST 2026 gilt vor allem dreierlei: Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 können auf eine jährliche Abrechnung wechseln (möglich seit der Teilrevision 2025, Antrag für 2026 bis 28. Februar 2026), Online-Plattformen sind seit dem 1. Januar 2025 für die MWST der über sie abgewickelten Verkäufe verantwortlich, und die Wertfreigrenze bei Einfuhren liegt seit 2025 bei CHF 150 pro Person und Tag (vorher CHF 300). Die Sätze selbst bleiben unverändert bei 8.1% (Normalsatz), 2.6% (reduziert) und 3.8% (Beherbergung) — eine Erhöhung ist erst per 2028 geplant. In diesem Artikel erfährst du im Detail, was sich ändert und was du als Selbständiger oder Kleinunternehmer beachten musst.

Inhaltsverzeichnis

  1. MWST-Sätze 2026
  2. Neu: Jährliche Abrechnung
  3. Plattformbesteuerung
  4. Streaming und digitale Dienste
  5. Einfuhren aus dem Ausland
  6. Wichtige Fristen 2026
  7. Checkliste für Selbständige

MWST-Sätze 2026

Aktuelle Sätze (unverändert seit 2024)

Die MWST-Sätze bleiben 2026 unverändert:

Kategorie Satz
Normalsatz 8.1%
Reduzierter Satz 2.6%
Sondersatz (Beherbergung) 3.8%

Was gilt der reduzierte Satz (2.6%)?

  • Lebensmittel und Getränke (ausser Alkohol und Restaurant)
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
  • Medikamente
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Was gilt der Sondersatz (3.8%)?

  • Hotelübernachtungen
  • Beherbergungsleistungen inkl. Frühstück

Achtung 2028: Per 1. Januar 2028 sind höhere Sätze geplant (8.8% / 2.8% / 4.2%) zur Finanzierung der AHV.


Neu: Jährliche MWST-Abrechnung

Die wichtigste Neuerung 2026

Ab 2026 können Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 auf eine jährliche MWST-Abrechnung wechseln.

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│           JÄHRLICHE ABRECHNUNG – AUF EINEN BLICK                │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ WER KANN WECHSELN?                                              │
│ • Jahresumsatz bis CHF 5'005'000                                │
│ • Alle Rechtsformen (Einzelfirma, GmbH, AG, etc.)               │
│                                                                 │
│ WAS ÄNDERT SICH?                                                │
│ • Nur noch 1 Abrechnung pro Jahr (statt 4)                      │
│ • Aber: Quartalsweise VORAUSZAHLUNGEN bleiben!                  │
│                                                                 │
│ ANTRAGSFRIST                                                    │
│ • Bis 28. Februar 2026 bei der ESTV beantragen                  │
│ • Über das ESTV SuisseTax Portal                                │
│                                                                 │
│ WANN SINNVOLL?                                                  │
│ • Relativ stabiler Umsatz über das Jahr                         │
│ • Weniger administrativer Aufwand gewünscht                     │
│ • Buchhalterische Genauigkeit höher als Cashflow-Optimierung    │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Wie funktioniert die jährliche Abrechnung?

  1. Quartalsweise Vorauszahlungen: Du zahlst weiterhin vierteljährlich (basierend auf Vorjahr oder Schätzung)
  2. Jährliche Abrechnung: Ende Jahr rechnest du die effektive MWST ab
  3. Ausgleich: Differenz wird nachgezahlt oder gutgeschrieben

Lohnt sich der Wechsel?

Situation Empfehlung
Stabiler Umsatz, wenig Aufwand gewünscht ✅ Jährlich
Stark schwankender Umsatz ❌ Quartalsweise
Hohe Vorsteuer in einzelnen Quartalen ❌ Quartalsweise
Startups mit unsicherer Prognose ❌ Quartalsweise

So beantragst du die jährliche Abrechnung

  1. Anmelden auf SuisseTax Portal
  2. "Abrechnungsart ändern" auswählen
  3. Antrag einreichen bis spätestens 28. Februar 2026
  4. Bestätigung abwarten

Plattformbesteuerung

Was ist die Plattformbesteuerung?

Seit dem 1. Januar 2025 sind Online-Plattformen für die MWST von Verkäufen verantwortlich, die über sie abgewickelt werden. Das betrifft vor allem ausländische Plattformen — und gilt selbstverständlich auch 2026.

Was bedeutet das für dich?

Situation Auswirkung
Du verkaufst über eine Plattform Die Plattform rechnet die MWST ab
Du betreibst eine Plattform Du wirst MWST-pflichtig für Drittverkäufe
Du kaufst über eine Plattform Keine Änderung für dich

Wann gilt die Plattformbesteuerung?

Die Plattform wird MWST-pflichtig, wenn:

  • Sie den Versand oder die Auslieferung ermöglicht
  • Die Verkäufer keine Schweizer MWST-Nummer haben
  • Weltweiter Umsatz der Plattform > CHF 100'000

Betroffene Plattformen (Beispiele)

  • Amazon, eBay, AliExpress
  • Etsy, Wish
  • Kleinere spezialisierte Marktplätze

Für Selbständige relevant: Wenn du über solche Plattformen verkaufst, prüfe, ob die Plattform die MWST bereits abführt – sonst musst du es weiterhin selbst tun.

Alle Details zu dieser Neuerung findest du in unserem Artikel zur Plattformbesteuerung MWST Schweiz 2026.


Streaming und digitale Dienste

Neue Regelung für digitale Dienste

Für ausländische Anbieter von Streaming-Diensten und digitalen Leistungen gilt seit der MWSTG-Teilrevision per 1. Januar 2025:

Leistungsort = Sitz des Empfängers

Das bedeutet:

  • Netflix, Spotify & Co. müssen Schweizer MWST abführen
  • Betrifft auch Cloud-Services, Online-Kurse, Software-Abos

Was bedeutet das für Schweizer Selbständige?

Du bist... Konsequenz
Konsument Preise könnten MWST-transparent werden
Anbieter digitaler Dienste Prüfe, ob du im Ausland MWST-pflichtig wirst
Käufer von Software MWST sollte korrekt ausgewiesen sein

Einfuhren aus dem Ausland

Senkung der Wertfreigrenze

Jahr Wertfreigrenze pro Person/Tag
Bis 2024 CHF 300
Seit 2025 CHF 150

Was bedeutet das?

  • Bei Einkäufen im Ausland über CHF 150 wird MWST fällig
  • Gilt für Waren, die persönlich eingeführt werden
  • Auch für Online-Bestellungen relevant

Für Selbständige

Wenn du Waren für dein Geschäft im Ausland einkaufst:

  • Einfuhr-MWST kann als Vorsteuer abgezogen werden
  • Aber: Korrekte Deklaration wird wichtiger

Wichtige Fristen 2026

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│                    MWST-KALENDER 2026                           │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ 28. FEBRUAR 2026                                                │
│ • Antrag für jährliche Abrechnung (wenn gewünscht)              │
│ • Letzte Frist!                                                 │
│                                                                 │
│ 31. MAI 2026                                                    │
│ • Abrechnung Q1/2026 (quartalsweise)                            │
│ • Oder: 1. Vorauszahlung (jährlich)                             │
│                                                                 │
│ 31. AUGUST 2026                                                 │
│ • Abrechnung Q2/2026 (quartalsweise)                            │
│ • Oder: 2. Vorauszahlung (jährlich)                             │
│                                                                 │
│ 30. NOVEMBER 2026                                               │
│ • Abrechnung Q3/2026 (quartalsweise)                            │
│ • Oder: 3. Vorauszahlung (jährlich)                             │
│                                                                 │
│ 28. FEBRUAR 2027                                                │
│ • Abrechnung Q4/2026 (quartalsweise)                            │
│ • Oder: Jahresabrechnung 2026 (jährlich)                        │
│                                                                 │
│ WICHTIG: Online-Einreichungspflicht seit 2025!                  │
│ Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert.                   │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Verspätung vermeiden

Bei verspäteter Einreichung drohen:

  • Verzugszinsen
  • Mahngebühren
  • Im Wiederholungsfall: Bussen

Bin ich überhaupt MWST-pflichtig?

Die 100'000-Franken-Grenze

Du bist obligatorisch MWST-pflichtig, wenn:

  • Dein Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen über CHF 100'000 liegt

Massgebend ist der weltweite Umsatz; die Details zur Steuerpflicht erklärt die ESTV. Nach der Anmeldung führst du die Abrechnung Schritt für Schritt durch — wie das geht, zeigt unsere MWST-Anleitung 2026.

Freiwillige Unterstellung

Auch unter CHF 100'000 kannst du dich freiwillig der MWST unterstellen. Das lohnt sich wenn:

Situation Freiwillig sinnvoll?
Viele Geschäftskunden (B2B) ✅ Ja – die können Vorsteuer abziehen
Hohe Investitionen ✅ Ja – du kannst MWST zurückfordern
Hauptsächlich Privatkunden ❌ Nein – macht dich teurer
Geringe Vorsteuer ❌ Nein – mehr Aufwand als Nutzen

Effektive Methode vs. Saldosteuersatz

Methode Für wen?
Effektive Methode Hohe Vorsteuer, komplexe Geschäfte
Saldosteuersatz Einfache Geschäfte, geringe Vorsteuer

Tipp: Lies unseren ausführlichen MWST-Guide für Selbständige für eine detaillierte Erklärung.


Checkliste für Selbständige 2026

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│       MWST 2026 – CHECKLISTE FÜR SELBSTÄNDIGE                   │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ GRUNDLAGEN PRÜFEN                                               │
│ □ Bin ich MWST-pflichtig? (Umsatzgrenze CHF 100'000)            │
│ □ Stimmt meine Abrechnungsmethode noch?                         │
│ □ Sind meine MWST-Sätze aktuell?                                │
│                                                                 │
│ NEUERUNGEN 2026                                                 │
│ □ Jährliche Abrechnung prüfen (bis 28.2.2026 beantragen)        │
│ □ Plattformverkäufe: Wer rechnet MWST ab?                       │
│ □ Digitale Dienste: Preise prüfen                               │
│                                                                 │
│ BUCHHALTUNG ANPASSEN                                            │
│ □ Software auf MWST-Sätze 2026 prüfen                           │
│ □ Rechnungsvorlagen aktualisieren                               │
│ □ Vorsteuerabzug korrekt erfassen                               │
│                                                                 │
│ FRISTEN IM KALENDER                                             │
│ □ 28.2.2026: Antrag jährliche Abrechnung                        │
│ □ 31.5. / 31.8. / 30.11. / 28.2.: Abrechnungstermine            │
│                                                                 │
│ ONLINE-PFLICHT                                                  │
│ □ SuisseTax-Konto vorhanden und aktiv                           │
│ □ Zugang zu elektronischer Signatur                             │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Ausblick: MWST-Erhöhung 2028

Zum Abschluss noch ein wichtiger Hinweis: Per 1. Januar 2028 sind höhere MWST-Sätze geplant:

Satz 2026 2028 (geplant)
Normalsatz 8.1% 8.8%
Reduzierter Satz 2.6% 2.8%
Sondersatz 3.8% 4.2%

Die Erhöhung dient der Finanzierung der AHV (13. AHV-Rente).


Fazit

Die MWST-Änderungen 2026 bringen vor allem Vereinfachungen für Kleinunternehmer:

Die wichtigsten Punkte:

  • ✅ MWST-Sätze bleiben gleich (8.1% / 2.6% / 3.8%)
  • ✅ Jährliche Abrechnung neu möglich (Antrag bis 28.2.2026)
  • ✅ Plattformbesteuerung entlastet Verkäufer
  • ⚠️ Online-Pflicht seit 2025 – nur noch digital
  • ⚠️ 2028 kommen höhere Sätze

Häufige Fragen

Was ändert sich 2026 bei der MWST in der Schweiz?

Die MWST-Sätze bleiben 2026 unverändert. Die wichtigsten Neuerungen der MWSTG-Teilrevision gelten bereits seit dem 1. Januar 2025 und greifen auch 2026: Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 können auf eine jährliche Abrechnung wechseln (Antrag für 2026 bis 28. Februar 2026), Online-Plattformen sind für die MWST der über sie abgewickelten Verkäufe verantwortlich, und die Wertfreigrenze bei Einfuhren beträgt CHF 150 statt CHF 300.

Bleiben die MWST-Sätze 2026 gleich?

Ja. Es gelten weiterhin 8.1% (Normalsatz), 2.6% (reduzierter Satz) und 3.8% (Sondersatz Beherbergung) — unverändert seit 2024. Erst per 1. Januar 2028 ist eine Erhöhung auf 8.8% / 2.8% / 4.2% zur Finanzierung der AHV geplant.

Wer kann auf die jährliche MWST-Abrechnung wechseln?

Alle Rechtsformen (Einzelfirma, GmbH, AG etc.) mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000. Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar 2026 über das ESTV-Portal eingereicht werden. Wichtig: Die quartalsweisen Vorauszahlungen bleiben bestehen — die Differenz wird mit der Jahresabrechnung nachgezahlt oder gutgeschrieben.

Muss ich als Plattform-Verkäufer 2026 noch selbst MWST abrechnen?

Wenn die Plattform die Voraussetzungen der Plattformbesteuerung erfüllt, rechnet sie die MWST für deine Verkäufe ab. Prüfe aber im Einzelfall, ob deine Plattform die MWST tatsächlich bereits abführt — sonst musst du es weiterhin selbst tun.


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