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GEKanton GenfQuellensteuer 2026

Quellensteuer Genf 2026

Wer ist pflichtig, wie rechnet man den Abzug und welche Tarife gelten im Kanton Genf / Genève? Alle Antworten mit Links zu ESTV und kantonalem Merkblatt.

Datenstand: · Offizielle Quelle: ge.ch

Wer ist im Kanton Genf quellensteuerpflichtig?

Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (C), Grenzgängerinnen und Grenzgänger, kurzfristig in der Schweiz beschäftigte Personen, Verwaltungsratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland sowie Künstler:innen und Sportler:innen. Die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber monatlich an den Kanton abgeliefert.

Besonderheit für Genf: Genf hat die höchste Grenzgänger-Dichte der Schweiz (Frankreich). Besonderheit: Der Kanton hat mit Frankreich ein eigenes Grenzgänger-Abkommen mit Steuerrückvergütung.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

Ab einem Bruttojahreslohn von CHF 120'000 erfolgt automatisch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV). Unter dieser Grenze ist eine NOV auf Antrag möglich, wenn die Quasi-Ansässigkeit erfüllt ist (mindestens 90 % des weltweiten Einkommens in der Schweiz).

Schweizer Quellensteuer-Tarife

Die Schweiz nutzt einheitliche Tarifcodes A–T. Welche Tarife in Genf angewendet werden, richtet sich nach Zivilstand, Kinderzahl und — bei Grenzgängern — nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Herkunftsland.

Quellensteuer-Tarifcodes
TarifAnwendungsbereich
AAlleinstehende ohne Kinder
BVerheiratete Alleinverdienende
CVerheiratete Doppelverdienende
EVereinfachtes Abrechnungsverfahren (5 %)
FGrenzgänger Italien–Tessin (altes Abkommen, Sonderfall TI)
GErsatzeinkünfte (Versicherungsleistungen)
HAlleinerziehende mit Kindern im gemeinsamen Haushalt
LDeutsche Grenzgänger (DBA DE-CH Art. 15a, Alleinstehende)
MDeutsche Grenzgänger — verheiratet, Alleinverdienender
NDeutsche Grenzgänger — verheiratet, Doppelverdienende
PDeutsche Grenzgänger — alleinerziehend
QDeutsche Grenzgänger — nur bei DBA DE (weitere Konstellationen)
RItalienische Grenzgänger neues Abkommen 2023 (ab Steuerjahr 2024)
SItalienische Grenzgänger neues Abkommen 2023 — verheiratet
TItalienische Grenzgänger neues Abkommen 2023 — Doppelverdienende

Offizielle Quellen

Häufige Fragen

Wer ist im Kanton Genf quellensteuerpflichtig?
Quellensteuerpflichtig sind im Kanton Genf ausländische Arbeitnehmer:innen ohne Niederlassungsbewilligung (C), Grenzgänger:innen, kurzfristig in der Schweiz Beschäftigte, Verwaltungsräte mit Wohnsitz im Ausland sowie Künstler:innen und Sportler:innen. Die Quellensteuer wird monatlich direkt vom Lohn abgezogen.
Ab welchem Einkommen gibt es im Kanton Genf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung?
Ab einem Bruttojahreslohn von CHF 120'000 erfolgt automatisch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV). Unter dieser Grenze ist die NOV im Kanton Genf auf Antrag möglich, sofern die Voraussetzungen der Quasi-Ansässigkeit (mindestens 90 % des weltweiten Einkommens in der Schweiz) erfüllt sind.
Welche Quellensteuer-Tarife gelten im Kanton Genf?
Der Kanton Genf verwendet die einheitlichen Schweizer Tarifcodes A (alleinstehend), B (verheiratete Alleinverdiener), C (verheiratete Doppelverdiener), H (alleinerziehend) sowie G (Ersatzeinkünfte). Genf hat die höchste Grenzgänger-Dichte der Schweiz (Frankreich). Besonderheit: Der Kanton hat mit Frankreich ein eigenes Grenzgänger-Abkommen mit Steuerrückvergütung.
Wo finde ich die aktuellen Quellensteuer-Tarife des Kantons Genf 2026?
Das offizielle Merkblatt zur Quellensteuer Genf 2026 ist auf der kantonalen Steuerverwaltung publiziert: www.ge.ch/impot-source. Die Tariftabellen werden jährlich zum 1. Januar aktualisiert.
Wie berechne ich die Quellensteuer im Kanton Genf selbst?
Nutze den offiziellen ESTV-Quellensteuer-Rechner oder unseren Brutto-Netto-Rechner, in dem die kantonalen Tarife hinterlegt sind. Gib Bruttolohn, Zivilstand, Kinderzahl und Konfession ein — die Tools liefern eine realistische Schätzung für den Kanton Genf.

Passende Tools & Vorlagen

Quellen & weiterführende Links

  1. [1]Merkblatt Quellensteuer GenfGenf
  2. [2]ESTV — Schweizerische QuellensteuerEidg. Steuerverwaltung
  3. [3]ESTV — Offizieller Quellensteuer-RechnerESTV
  4. [4]ESTV Rundschreiben 2-216 (Tarifcodes)ESTV