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BEKanton BernEinzelfirma gründen

Einzelfirma gründen im Kanton Bern

Wer im Kanton Bern eine Einzelfirma gründet, meldet sich bei zwei Stellen an: der kantonalen Ausgleichskasse für die AHV und — ab CHF 100'000 Umsatz — beim Handelsregisteramt. Hier sind die offiziellen Anlaufstellen und Schritte.

Datenstand: · Offizielle Quelle: be.ch

Deine Anmeldestellen im Kanton Bern

Für die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern sind zwei kantonale Behörden zuständig. Die AHV-Anmeldung ist immer nötig, der Handelsregistereintrag erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz.

1AHV — immer nötig

Ausgleichskasse des Kantons Bern

Melde dich als selbständigerwerbend an. Die Ausgleichskasse prüft und bestätigt deinen Status und erhebt die AHV/IV/EO-Beiträge (max. 10,0 %).

Zur Ausgleichskasse
2Handelsregister — ab CHF 100'000

Handelsregisteramt des Kantons Bern

Unter CHF 100'000 Umsatz freiwillig, darüber obligatorisch (Art. 931 OR). Der Eintrag sichert dir auch den Firmennamen.

Zum Handelsregisteramt

Was für alle Kantone gleich gilt

Die Einzelfirma ist bundesrechtlich geregelt — im Kanton Bern gelten keine Sonderregeln, nur die oben genannten Anmeldestellen unterscheiden sich.

MWST-Pflicht
Ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000 musst du dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die MWST anmelden (Art. 10 MWSTG) — nicht beim Kanton.
Buchhaltung
Bis CHF 500'000 Umsatz genügt eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Darüber ist die doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung Pflicht (Art. 957 OR).
Vorsorge & Versicherungen
Als Selbständige:r bist du nicht mehr obligatorisch bei der beruflichen Vorsorge (BVG) und der Unfallversicherung (UVG) versichert — prüfe eine freiwillige Absicherung sowie eine Krankentaggeldversicherung.

Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung: Einzelfirma gründen in der Schweiz. Noch unsicher bei der Rechtsform? Einzelfirma vs. GmbH vergleichen.

Häufige Fragen

Wie melde ich im Kanton Bern eine Einzelfirma an?
Eine Einzelfirma entsteht im Kanton Bern mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit — ohne Notar und ohne Mindestkapital. Du meldest dich bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern als selbständigerwerbend an (AHV), ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 zusätzlich beim Handelsregisteramt des Kantons Bern, und ab CHF 100'000 Umsatz bei der ESTV für die MWST.
Wo melde ich mich im Kanton Bern für die AHV als selbständig an?
Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons Bern. Sie prüft und bestätigt deinen Status als Selbständigerwerbende:r und erhebt die AHV/IV/EO-Beiträge (maximal 10,0 % des Einkommens, mit sinkender Skala bei tiefem Einkommen). Anmeldung: www.akbern.ch.
Muss ich meine Einzelfirma im Kanton Bern ins Handelsregister eintragen?
Unter CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Eintrag freiwillig, ab CHF 100'000 obligatorisch (Art. 931 OR). Zuständig ist das Handelsregisteramt des Kantons Bern: www.hra.dij.be.ch/de/start.html.
Was kostet die Gründung einer Einzelfirma im Kanton Bern?
Die Einzelfirma selbst hat kein Mindestkapital und braucht keinen Notar. Kosten entstehen erst beim — ab CHF 100'000 Umsatz obligatorischen — Handelsregistereintrag. Die Anmeldung als selbständigerwerbend bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern ist kostenlos.
Ab wann muss meine Einzelfirma im Kanton Bern MWST abrechnen?
Die MWST-Pflicht gilt schweizweit einheitlich ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000 (Art. 10 MWSTG) — im Kanton Bern gelten keine Sonderregeln. Angemeldet wird bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), nicht beim Kanton.
Brauche ich als Einzelfirma im Kanton Bern eine doppelte Buchhaltung?
Nein — bis CHF 500'000 Jahresumsatz genügt eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Art. 957 OR). Erst darüber sind doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung Pflicht. Das gilt im Kanton Bern wie in der ganzen Schweiz.

Passende Tools & Vorlagen

Quellen & weiterführende Links

  1. [1]Ausgleichskasse des Kantons BernBern
  2. [2]Handelsregisteramt des Kantons BernBern
  3. [3]KMU-Portal des Bundes — FirmengründungBund
  4. [4]Art. 931 OR — EintragungspflichtFedlex
  5. [5]Art. 10 MWSTG — SteuerpflichtFedlex