Als Selbständige:r füllst du die Steuererklärung in vier Schritten aus: Erfolgsrechnung aus der Buchhaltung erstellen, den Reingewinn als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit deklarieren, alle Abzüge geltend machen (AHV-Beiträge, Säule 3a, Krankenkasse, Schuldzinsen) und schliesslich Geschäfts- und Privatvermögen samt Schulden per 31. Dezember angeben. Die Erfolgsrechnung ist dabei Pflichtbeilage — ohne sie gilt die Erklärung als unvollständig. Komplexer als bei Angestellten sind vor allem die Privatanteile, die du aufrechnen musst, und die Abzüge, die du aktiv ausschöpfen kannst. Dieser Guide führt dich Schritt für Schritt durch alle Formulare, zeigt die wichtigsten Abzüge mit Beträgen für 2026 und die häufigsten Fehler, die dich bei einer Prüfung Geld kosten würden.
Inhaltsverzeichnis
- Übersicht: Was ist anders als bei Angestellten?
- Vorbereitung: Was du brauchst
- Schritt 1: Erfolgsrechnung erstellen
- Schritt 2: Einkommen deklarieren
- Schritt 3: Abzüge geltend machen
- Schritt 4: Vermögen deklarieren
- Wichtige Fristen
- Häufige Fehler vermeiden
Übersicht: Was ist anders als bei Angestellten?
Die wichtigsten Unterschiede
| Aspekt | Angestellte | Selbständige |
|---|---|---|
| Einkommensnachweis | Lohnausweis | Erfolgsrechnung |
| Sozialversicherungen | Vom AG abgezogen | Selbst zahlen + abziehen |
| Berufsauslagen | Pauschalen | Effektive Kosten |
| Vorsorge (3a) | Max. CHF 7'258 | Max. CHF 36'288 (ohne PK) |
| Unterlagen | Wenige | Umfangreich |
Was musst du einreichen?
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│ EINZUREICHENDE UNTERLAGEN – SELBSTÄNDIGE │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ │
│ PFLICHT │
│ ✓ Steuererklärung (ausgefüllt) │
│ ✓ Erfolgsrechnung (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn) │
│ ✓ Bilanz (falls doppelte Buchhaltung) │
│ ✓ Wertschriftenverzeichnis │
│ ✓ Schuldenverzeichnis │
│ │
│ BEI BEDARF │
│ ○ Abschreibungstabelle (Anlagevermögen) │
│ ○ Fahrtenbuch (bei Geschäftsfahrzeug) │
│ ○ Vorsorgeausweis (Säule 3a) │
│ ○ Krankenkassen-Prämienbestätigung │
│ │
│ AUFBEWAHREN (nicht einreichen, aber bereithalten) │
│ ○ Alle Belege und Quittungen │
│ ○ Kontoauszüge │
│ ○ Rechnungskopien │
│ │
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Vorbereitung: Was du brauchst
Checkliste vor dem Ausfüllen
Bevor du mit der Steuererklärung beginnst, sammle diese Unterlagen:
Aus deiner Buchhaltung:
- Erfolgsrechnung des abgeschlossenen Geschäftsjahrs per 31.12.2025 (Einnahmen und Ausgaben)
- Bilanz per 31.12.2025 (falls vorhanden)
- Inventar des Geschäftsvermögens
- Abschreibungstabelle
Privatdokumente:
- AHV-Beitragsrechnung
- Krankenkassen-Prämien (Grundversicherung)
- Säule 3a Einzahlungsbestätigung
- Schuldzinsenbestätigung (Hypothek, Kredit)
- Spendenbelege
Vermögensnachweise:
- Bankkontoauszüge per 31.12.
- Wertschriftenaufstellung
- Steuerwert Liegenschaften
Schritt 1: Erfolgsrechnung erstellen
Was ist eine Erfolgsrechnung?
Die Erfolgsrechnung zeigt alle Einnahmen und Ausgaben deines Geschäftsjahres und berechnet den Gewinn (oder Verlust).
Aufbau der Erfolgsrechnung
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│ ERFOLGSRECHNUNG (per 31.12.2025) │
│ Einzelfirma Max Muster │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ │
│ BETRIEBSERTRAG (Einnahmen) │
│ ─────────────────────────────────────────────────────────────── │
│ Honorareinnahmen CHF 125'000.00 │
│ Übrige Einnahmen CHF 2'500.00 │
│ ─────────────── │
│ TOTAL ERTRAG CHF 127'500.00 │
│ │
│ BETRIEBSAUFWAND (Ausgaben) │
│ ─────────────────────────────────────────────────────────────── │
│ Materialaufwand CHF 8'200.00 │
│ Miete Büro CHF 12'000.00 │
│ Versicherungen CHF 1'800.00 │
│ Büromaterial CHF 650.00 │
│ Kommunikation (Tel, Internet) CHF 1'440.00 │
│ Fahrtkosten CHF 4'200.00 │
│ Weiterbildung CHF 1'500.00 │
│ Abschreibungen CHF 2'400.00 │
│ Übrige Geschäftskosten CHF 1'850.00 │
│ ─────────────── │
│ TOTAL AUFWAND CHF 34'040.00 │
│ │
│ ═══════════════════════════════════════════════════════════════ │
│ REINGEWINN CHF 93'460.00 │
│ │
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Abzugsfähige Geschäftskosten
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Raumkosten | Miete, Nebenkosten, Reinigung |
| Fahrzeugkosten | Km-Pauschale oder effektiv |
| Personal | Löhne, Sozialabgaben |
| Versicherungen | Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz |
| Marketing | Werbung, Website, Visitenkarten |
| Büro | Material, Software, Telefon |
| Weiterbildung | Kurse, Fachliteratur |
| Abschreibungen | Computer, Mobiliar, Fahrzeuge |
Wichtig: Nur geschäftsmässig begründete Ausgaben sind abzugsfähig.
Home-Office-Abzug
Falls du zu Hause arbeitest:
Berechnung Home-Office-Abzug:
Wohnungsmiete pro Jahr: CHF 24'000
Anteil Arbeitszimmer: 15 m² von 75 m² = 20%
─────────────────
Abzugsfähig: CHF 4'800
+ Anteil Nebenkosten (20%): CHF 480
+ Anteil Internet (50%): CHF 360
─────────────────
TOTAL Home-Office-Abzug: CHF 5'640
Schritt 2: Einkommen deklarieren
Wo trägst du was ein?
Die Steuererklärung hat verschiedene Bereiche. Als Selbständiger füllst du aus:
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│ STEUERERKLÄRUNG – RELEVANTE BEREICHE │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ │
│ EINKOMMEN AUS SELBSTÄNDIGER ERWERBSTÄTIGKEIT │
│ • Reingewinn gemäss Erfolgsrechnung │
│ • + Privatanteile (falls vorhanden) │
│ • = Steuerbares Einkommen aus Selbständigkeit │
│ │
│ ÜBRIGES EINKOMMEN (falls vorhanden) │
│ • Zinserträge │
│ • Dividenden │
│ • Mieteinnahmen │
│ • Renten │
│ │
│ ABZÜGE │
│ • AHV/IV/EO-Beiträge │
│ • Säule 3a │
│ • Versicherungsprämien │
│ • Schuldzinsen │
│ • Berufsauslagen (bereits in Erfolgsrechnung) │
│ │
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Privatanteile nicht vergessen
Wenn du Geschäftsausgaben auch privat nutzt, musst du einen Privatanteil aufrechnen:
| Posten | Privatanteil |
|---|---|
| Geschäftsfahrzeug | Min. 0.9% des Kaufpreises/Monat (min. CHF 150) |
| Geschäftshandy | 20-50% (je nach Nutzung) |
| Verpflegung | CHF 15 pro Tag bei auswärtiger Arbeit |
Schritt 3: Abzüge geltend machen
Sozialversicherungsbeiträge
Als Selbständiger zahlst du die AHV/IV/EO-Beiträge selbst. Diese sind vollumfänglich abzugsfähig. Gemäss Merkblatt 2.02 der AHV gilt ab CHF 60'500 Erwerbseinkommen der volle Satz von 10.0 %; darunter greift eine sinkende Beitragsskala bis zum Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr (Stand 2026):
| Einkommen | Beitragssatz AHV/IV/EO |
|---|---|
| unter ca. CHF 10'600 | Mindestbeitrag CHF 530/Jahr |
| CHF 10'600 – 60'500 | sinkende Beitragsskala unter 10 % |
| ab CHF 60'500 | 10.0 % (voller Satz) |
Wie viel das bei deinem Einkommen konkret ausmacht, zeigt dir unser AHV-Beitrags-Rechner. Einen Überblick über alle Sozialversicherungsbeiträge bietet das Bundesamt für Sozialversicherungen.
Säule 3a – Der grösste Hebel
Ohne Pensionskasse kannst du bis zu 20% des Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen:
┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ SÄULE 3a FÜR SELBSTÄNDIGE 2026 │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ │
│ OHNE PENSIONSKASSE │
│ Maximum: 20% des Nettoeinkommens │
│ Obergrenze 2026: CHF 36'288 │
│ │
│ MIT PENSIONSKASSE (z.B. freiwillig) │
│ Maximum: CHF 7'258 │
│ │
│ RECHENBEISPIEL │
│ Reingewinn: CHF 93'460 │
│ − AHV-Beiträge (10.0%): CHF 9'346 │
│ = Nettoeinkommen: CHF 84'114 │
│ │
│ 20% davon: CHF 16'823 │
│ → Maximaler 3a-Abzug: CHF 16'823 │
│ │
│ NEU AB 2026: Nachzahlungen für bis zu 10 Jahre möglich! │
│ │
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Weitere wichtige Abzüge
| Abzug | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Krankenkasse | Effektiv (Grundversicherung) | Je nach Kanton unterschiedlich |
| Schuldzinsen | Effektiv | Hypothek, Geschäftskredite |
| Spenden | Max. 20% des Nettoeinkommens | An steuerbefreite Organisationen |
| Kinderbetreuung | Max. CHF 25'000 | Kinder < 14 Jahre |
| Weiterbildung | Max. CHF 12'000 | Berufsbezogen |
Schritt 4: Vermögen deklarieren
Geschäftsvermögen
Dein Geschäftsvermögen (Inventar, Fahrzeuge, etc.) musst du als Privatvermögen deklarieren, da eine Einzelfirma keine eigene Rechtspersönlichkeit hat.
Steuerwert berechnen
| Vermögensgegenstand | Steuerwert |
|---|---|
| Bargeld | Nominalwert |
| Bankkonten | Saldo per 31.12. |
| Wertschriften | Kurswert per 31.12. |
| Fahrzeuge | Zeitwert (Schätzung) |
| Inventar | Buchwert |
| Liegenschaften | Amtlicher Wert |
| Forderungen | Offene Rechnungen an Kunden |
Schulden abziehen
Geschäftsschulden können abgezogen werden:
- Lieferantenschulden
- Kredite
- Offene Rechnungen
Wichtige Fristen
Die Steuererklärung, die du 2026 einreichst, deckt das per 31.12.2025 abgeschlossene Geschäftsjahr ab. Alle Details zum Abschluss findest du in der Anleitung zum Jahresabschluss der Einzelfirma.
Einreichungsfristen nach Kanton
| Kanton | Frist | Verlängerung möglich? |
|---|---|---|
| Zürich | 31. März | Ja, online bis 30. September |
| Bern | 15. März | Ja, mit Gesuch |
| Basel-Stadt | 31. März | Ja, kostenpflichtig |
| Aargau | 31. März | Ja, online |
| St. Gallen | 31. März | Ja |
Tipp: Beantrage früh eine Fristverlängerung. Das gibt dir mehr Zeit für eine saubere Abrechnung.
Zahlungsfristen
Die Steuerrechnung kommt meist 2-4 Monate nach Einreichung. Plane genug Liquidität ein — wie viel du laufend zur Seite legen solltest, zeigt unser Guide zu Rücklagen für Steuern und AHV.
Häufige Fehler vermeiden
❌ Fehler 1: Erfolgsrechnung vergessen
Problem: Steuererklärung ohne Erfolgsrechnung eingereicht.
Lösung: Immer die Beilage "Selbständige Erwerbstätigkeit" ausfüllen und Erfolgsrechnung beilegen.
❌ Fehler 2: Privatanteile nicht aufgerechnet
Problem: Geschäftsfahrzeug voll abgezogen, aber auch privat genutzt.
Lösung: Privatanteile (Fahrzeug, Handy, etc.) korrekt aufrechnen.
❌ Fehler 3: Säule 3a nicht ausgeschöpft
Problem: Nur CHF 7'258 eingezahlt, obwohl mehr möglich wäre.
Lösung: Als Selbständiger ohne PK bis CHF 36'288 einzahlen.
❌ Fehler 4: AHV-Beiträge nicht abgezogen
Problem: AHV-Beiträge vergessen abzuziehen.
Lösung: AHV/IV/EO-Beiträge bei den Sozialversicherungsabzügen eintragen.
❌ Fehler 5: Falsche Abschreibungen
Problem: Zu hohe oder zu niedrige Abschreibungssätze.
Lösung: Offizielle Sätze verwenden (z.B. EDV: 40%, Mobiliar: 25%, Fahrzeuge: 40%).
❌ Fehler 6: Keine Belege
Problem: Abzüge ohne Belege nicht anerkannt.
Lösung: Alle Belege 10 Jahre aufbewahren und bei Nachfragen bereithalten.
Schritt-für-Schritt: So gehst du vor
┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ STEUERERKLÄRUNG – SCHRITT FÜR SCHRITT │
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│ │
│ JANUAR - FEBRUAR │
│ □ Buchhaltung abschliessen │
│ □ Erfolgsrechnung erstellen │
│ □ Bilanz erstellen (falls nötig) │
│ □ Abschreibungen berechnen │
│ □ Inventar per 31.12. erstellen │
│ │
│ MÄRZ │
│ □ Steuererklärung erhalten │
│ □ Fristverlängerung beantragen (falls nötig) │
│ □ Unterlagen zusammenstellen │
│ │
│ APRIL - MAI │
│ □ Erfolgsrechnung in Steuererklärung übertragen │
│ □ Privatanteile aufrechnen │
│ □ Abzüge eintragen (AHV, 3a, Krankenkasse) │
│ □ Vermögen und Schulden deklarieren │
│ □ Steuererklärung einreichen │
│ │
│ SPÄTER │
│ □ Steuerrechnung erhalten │
│ □ Steuerrechnung prüfen │
│ □ Bei Fehlern: Einsprache erheben (30 Tage) │
│ □ Steuern bezahlen │
│ │
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich als Selbständiger eine Erfolgsrechnung einreichen?
Ja, die Erfolgsrechnung ist für Selbständige in der Schweiz Pflicht. Sie zeigt alle Geschäftseinnahmen und -ausgaben und berechnet den Reingewinn, der als steuerbares Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit deklariert wird. Ohne Erfolgsrechnung ist die Steuererklärung unvollständig und wird vom Steueramt zurückgewiesen.
Wie viel kann ich als Selbständiger ohne Pensionskasse in die Säule 3a einzahlen?
Selbständige ohne Pensionskasse können bis zu 20% ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, maximal CHF 36'288 (Stand 2026). Das ist deutlich mehr als der Betrag für Angestellte mit PK (CHF 7'258). Ab 2026 sind zudem Nachzahlungen für bis zu 10 Jahre möglich, was ein enormes Steuersparpotenzial bietet. Alle Details dazu findest du im Guide Säule 3a für Selbständige.
Welche Geschäftskosten kann ich als Selbständiger von den Steuern abziehen?
Abzugsfähig sind alle geschäftsmässig begründeten Ausgaben: Raumkosten (Miete, Home-Office-Anteil), Fahrzeugkosten, Material, Software, Versicherungen, Marketing, Weiterbildung und Abschreibungen auf Anlagegütern. Wichtig ist, dass jede Ausgabe mit einem Beleg nachgewiesen werden kann und die private Nutzung als Privatanteil aufgerechnet wird.
Wann muss ich die Steuererklärung als Selbständiger einreichen?
Die Frist variiert je nach Kanton, liegt aber meistens zwischen dem 15. März und dem 31. März des Folgejahres. In den meisten Kantonen kannst du online eine Fristverlängerung beantragen, teilweise bis Ende September. Es empfiehlt sich, die Fristverlängerung frühzeitig zu beantragen, um die Unterlagen sorgfältig vorbereiten zu können.
Muss ich als Selbständiger Privatanteile aufrechnen?
Ja, wenn du Geschäftsausgaben auch privat nutzt, musst du einen Privatanteil zum steuerbaren Einkommen aufrechnen. Gemäss Praxis der Steuerbehörden gelten als Richtwerte: Geschäftsfahrzeug mindestens 0.9% des Kaufpreises pro Monat, Geschäftshandy 20-50%, Verpflegung CHF 15 pro Tag bei auswärtiger Arbeit. Vergessene Privatanteile führen bei einer Steuerprüfung zu Nachforderungen.
Kann ich die AHV-Beiträge als Selbständiger von den Steuern abziehen?
Ja, die AHV/IV/EO-Beiträge, die du als Selbständiger selbst zahlst, sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Ab CHF 60'500 Erwerbseinkommen gilt der volle Beitragssatz von 10.0%, darunter eine sinkende Skala (Stand 2026). Diesen Abzug zu vergessen ist einer der häufigsten Fehler bei der Steuererklärung von Selbständigen.
Fazit
Die Steuererklärung als Selbständiger erfordert mehr Arbeit als bei Angestellten, bietet aber auch mehr Optimierungsmöglichkeiten:
Die wichtigsten Punkte:
- ✅ Erfolgsrechnung ist Pflicht
- ✅ Alle Geschäftskosten abziehen
- ✅ Säule 3a voll ausschöpfen (bis CHF 36'288)
- ✅ AHV-Beiträge nicht vergessen
- ✅ Privatanteile korrekt aufrechnen
- ✅ Belege 10 Jahre aufbewahren
Steuererklärung vorbereiten mit Pfeffersack
Mit Pfeffersack bereitest du die Steuererklärung nebenbei vor, statt im Frühling Belege zu suchen: Die Erfolgsrechnung entsteht automatisch aus deinen laufenden Buchungen, alle Belege liegen digital archiviert bereit, und die absetzbaren Geschäftsausgaben sind bereits sauber kategorisiert.
- ✅ Erfolgsrechnung automatisch aus deinen Buchungen
- ✅ Alle Belege digital archiviert
- ✅ Kategorien für Steuerzwecke vordefiniert
- ✅ Export für deinen Treuhänder



